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STANDORTPOLITIK, WIRTSCHAFTSPOLITIK

IHK für Reform der Unternehmensteuern

Trotz der Senkung der Körperschaftsteuer im Jahr 2008 von nominal 25 Prozent auf 15 Prozent liegt die effektive Steuerbelastung von Unternehmen im oberen Mittelfeld Europas. Insbesondere die Gegenfinanzierungselemente (Zinsschranke, Regelungen zu Funktionsverlagerung und Mantelkauf sowie gewerbesteuerliche Hinzurechnungen) gehen in schwierigen Zeiten an die Substanz und zehren am Eigenkapital der Betriebe. Die punktuellen Korrekturen durch das Sofortprogramm der Bundesregierung ändern substantiell daran nichts. Überdies nimmt die Komplexität des Steuerrechts weiter zu: Unser Steuerrecht ist eine unsystematische Ansammlung von Einzelbestimmungen und folgt keinem schlüssigen
Gesamtkonzept. Die Befolgung der steuerlichen Vorschriften ist nur unter Einsatz hoher Beratungs- und Bürokratiekosten möglich. Intransparenz, Widersprüchlichkeit und Verkomplizierung führen zu Vertrauensverlusten bei Bürgern und Unternehmen und schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Notwendig sind daher Reformen mit folgenden Zielen:

Einfach, transparent und wettbewerbsfähig: Deutschland braucht ein verständliches und international wettbewerbsfähiges Steuersystem mit konsistenten Vorschriften anstelle von vielen komplizierten Einzelfallregelungen. Wichtig ist die Bereinigung des Steuerrechts von Lenkungsnormen. Leitbild hierfür ist eine Flat-Tax mit breiter Bemessungsgrundlage, niedrigen Tarifen von max. 25 Prozent sowie pauschalierenden und typisierenden Abzugsbeträgen.

Einkommensteuer – kalte Progression beseitigen: Der Staat darf seine Bürger nicht über Gebühr belasten. Er muss daher die Einnahmen aus der „kalten Progression” durch Steuersatzsenkungen und die regelmäßige Aktualisierung der Freibeträge etc. zurückgeben. Zudem ist es dringend erforderlich, die steile Progression im unteren und mittleren Einkommensbereich („Mittelstandsbauch”) zu beseitigen.

Fehler der Unternehmensteuerreform beheben: Die strukturellen Fehler der Unternehmensteuerreform müssen beseitigt und eine rechtsformneutrale Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen herbeigeführt werden. Durch eine Gleichbehandlung insbesondere bei der Altersvorsorge des Unternehmers und bei der Reinvestition von Gewinnen kann wirkungsvoll die Eigenfinanzierungskraft der Unternehmen gestärkt werden. Zwingend geboten ist die steuerliche Berücksichtigung von tatsächlich erlittenen Verlusten.

DOKUMENT-NR. 19765

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