Dr. Susanne Herre
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Die IHK Region Stuttgart fordert die Europäischen Staaten auf, dringend die Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts im EU-Binnenmarkt in Angriff zu nehmen. Die zum Teil äußerst komplizierten Regelungen der innergemeinschaftlichen Umsatzbesteuerung von Lieferungen und so genannten sonstigen Leistungen erschweren den Waren- und Dienstleistungsverkehr für die Unternehmen erheblich.
Häufig führen diese Regelungen dazu, dass sich Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen. Dies ist mit einem enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Unternehmen verbunden. Ferner tragen sie das Haftungsrisiko für Fehlanwendungen der unüberschaubaren Regelungen. Die EU hat in diesem Bereich erst jüngst verschärfte Kontrollen angekündigt.
Nach Auffassung der IHK müssen bürokratische und kostenträchtige Hemmnisse durch Registrierungspflichten weitestgehend abgebaut werden. Hierzu sollte konsequent das Bestimmungslandprinzip durch das einem gemeinsamen Binnenmarkt eher gerecht werdende Ursprungslandprinzip ersetzt werden. Das geltende innergemeinschaftliche Umsatzsteuerrecht wurde als Übergangsregelung eingeführt, die zum Ende des Jahres 1996 auslaufen sollte. Eine Lösung zeichnet sich derzeit jedoch nicht ab.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
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