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STANDORTPOLITIK, WIRTSCHAFTSPOLITIK

IHK zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist zu teuer, zu bürokratisch und zu intransparent - so die Erfahrungen vieler Unternehmen. Erforderlich sind Berufsgenossenschaften, die ihre Kunden stärker als Kunden begreifen, ein Gesetzgeber, der Bürokratieabbau betreibt und überholtes Leistungsrecht anpasst, sowie eine Debatte in der Steuerpolitik über verlässliche Weichenstellungen für die Zukunft der Unfallversicherung.

Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung kann zunächst auch ohne gesetzliche Änderung viel getan werden. So führen derzeit komplizierte Zuschlags- und Nachlass-Systeme zu Verunsicherung und Verärgerung bei den Betrieben. Gleiches gilt für intransparente Beitragsbescheide und unklare Zuordnungen zur jeweiligen Berufsgenossenschaft. Die IHK plädiert daher dafür, die Schadensregulierung durch betriebs- und branchenspezifische Selbstbehalte - ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung - und eine prozentuale Eigenbeteiligung zu flexibilisieren.

Daneben fordert die IHK, dass sich die gesetzliche Unfallversicherung stärker auf ihre Kernaufgaben und die Absicherung von betriebsbedingten Großrisiken konzentrieren sollte. Deshalb ist der derzeitige Leistungskatalog der Unfallversicherung kritisch zu hinterfragen. Kosteneinsparungen könnten insoweit erzielt werden, indem beispielsweise Fälle mit einer geringen Erwerbesminderungsquote künftig durch Einmalzahlungen statt durch Renten abgefunden würden. Die Erwerbsminderungsquote sollte zudem mindestens auf 30 Prozent angehoben werden.

Eine weitere Forderung der IHK betrifft den Bürokratieabbau. So müssen derzeit beispielsweise Bauunternehmen simultan unterschiedliche Vorschriften der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Berufsgenossenschaften beachten. Die IHK fordert insoweit Bund und Länder auf, die Regulierungsdichte zu verringern, Vorschriften abzugleichen und Mehrfachzuständigkeiten zu vermeiden.

Darüber hinaus befürwortet die IHK eine Debatte über die zukünftige Struktur der Unfallversicherung. Insoweit ist zu prüfen, ob und wenn ja welche Leistungsbereiche künftig von privaten Versicherungsunternehmen erbracht werden könnten. Einen Einstieg in eine Privatisierung der Unfallversicherung könnte insoweit die Privatisierung der Wegeunfälle ermöglichen.

Die umfassende Agenda des DIHK zur gesetzlichen Unfallversicherung "Transparenz, Verlässlichkeit und Effizienz" finden in der Servicespalte neben dem Text zum Download.

DOKUMENT-NR. 8522

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