Dr. Susanne Herre
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Die IHK setzt sich für eine Reform der Kommunalfinanzen ein. Für die Gewerbesteuer muss im beiderseitigen Interesse von Kommunen und Wirtschaft ein die Kommunalfinanzen stabilisierender Ersatz gefunden werden. In ihrer jetzigen Form stellt die Gewerbsteuer für die gewerbliche Wirtschaft eine einseitige Sonderbelastung im Vergleich zu den nicht gewerblichen Unternehmen dar. Gleichzeitig ist für die Kommunen das Aufkommen aus der Gewerbesteuer aufgrund deren Konjunkturabhängigkeit nur schwer kalkulierbar. Optimaler Weise sollte aus Sicht der IHK an Stelle der Gewerbesteuer den Kommunen das Recht auf einen in Eigenverantwortung festzulegenden Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer gegeben werden. Dies würde die Abhängigkeit der Kommunen von einigen wenigen Steuerzahlern lösen. Da die Tarife der Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst würden, wäre die Steuerbelastung für Bürger und Betriebe nicht höher als bisher. Bereits heute fließen 15 Prozent der Einkommensteuer vom Bund an die Kommune. Die Geldflüsse würden nur umgeleitet und künftig direkt vom Bürger an die Kommune gehen, statt den Umweg über den Bund zu nehmen. Modelle für diese und vergleichbare Lösungen liegen auf dem Tisch. Die IHK fordert die Verantwortlichen daher auf, die Entscheidung nicht erneut zu verschieben.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
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