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Informationen des BMF zur Erbschaftsteuerreform (Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Erbschaft__Schenkungssteuerrecht/081__Erbschaftsteuer.html)
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Die seit 2009 geltende und 2010 nochmals nachgebesserte Reform der Erbschaftsteuer ist kein großer Wurf. Im Ergebnis bleibt es bei einem bürokratischen Erbschaftsteuerrecht, das für die Betriebe mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist. Positiv an dem Kompromiss ist, dass mit einer nunmehr für den Regelfall fünfjährigen Fortführungsfrist zwar immerhin eine Lösung vereinbart wurde, die zeitlich überschaubar ist. Die gegebene Lohnsummenbindung bedeutet jedoch eine erhebliche Erschwernis, die gerade in ohnehin schwierigen Krisenzeiten zu einem ernsthaften Liquiditätsproblem für die betroffenen Betriebe führen kann. Insgesamt ist das neue Erbschaftsteuergesetz nach wie vor viel zu kompliziert und wirft verfassungsrechtliche Bedenken auf. Hohe Belastungen sollen durch komplexe Verschonungsregeln vermieden werden, deren Voraussetzungen jedoch in Krisenzeiten Unternehmen ins Aus führen.
Aufgabe bleibt daher nach wie vor, dass eine für Familienunternehmen sachgerechte Erbschaftsteuer geschaffen werden muss: Die Erbschaftsteuer muss die Standorttreue von Familienbetrieben belohnen, anstatt die Unternehmensnachfolge zu belasten. Niedrige Tarife und eine breite Bemessungsgrundlage sind besser als selektive Verschonungen. Königsweg bleibt der gänzliche Verzicht auf die Erbschaftsteuer.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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