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Einheitlicher Ansprechpartner

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Fax: 0711 2005-550

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Bezirkskammer Göppingen
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Bezirkskammer Ludwigsburg
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Tel.: 07151 95969-24
Fax: 07151 95969-26

Dokument-Nummer: 31173

Einheitlicher Ansprechpartner

Nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie soll zukünftig die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten innerhalb Europas deutlich leichter werden. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Dienstleistungserbringern aus dem In- und Ausland bilden die so genannten Einheitlichen Ansprechpartner.

Seit dem 28.12.2009 bietet auch die IHK Region Stuttgart diesen neuen Service an: Als Einheitlicher Ansprechpartner für die Region Stuttgart informieren wir Sie über Anforderungen, die Sie bei der Aufnahme und der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten beachten müssen. Darüber hinaus können auf Wunsch Verfahren und Formalitäten, die zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, direkt über uns als Einheitlicher Ansprechpartner abgewickelt werden.

Auf den nachfolgenden Internetseiten finden Sie alles rund um die Dienstleistungsrichtlinie und die maßgeblichen Informationen zu den wichtigsten Fragen, Verfahrensbeschreibungen, Arbeitshilfen sowie Grundlagendokumente.

Wegen der neuen gesetzlichen Aufgabe ist unser umfangreiches Informationsangebot zum Einheitlichen Ansprechpartner noch im Aufbau. Wir bitten vereinzelte Lücken und inaktive Links zu entschuldigen.

Die IHK Region Stuttgart - Ihr EA

Informationen, ob die IHK Region Stuttgart für Sie als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden kann und wie die Beauftragung erfolgt, finden Sie hier.   mehr

Formalitäten und einzelne Verfahren gemäß EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR)

Im Folgenden stellen wir Ihnen Informationen zu einzelnen Verfahren und Formalitäten zur Verfügung, die zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit notwendig sind.  mehr

Nicht die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) betreffende Formalitäten und Verfahren

Im Folgenden stellen wir Ihnen Informationen zu einzelnen Verfahren und Formalitäten zur Verfügung, die zur Aufnahme oder Ausübung einer Geschäftstätigkeit notwendig sind, für die die IHK Region Stuttgart nicht als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden darf.  mehr

Weitere Vorschriften

Bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten müssen viele rechtliche Aspekte beachtet werden. Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht mit wichtigen Gesichtspunkten zusammengestellt.  mehr


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