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Förderung nach Abschluss der Ausbildung

Bankazubi © Angelika Großmann Zoom Bankazubi bei der Volksbank Markgrönigen

Bleibt ein guter Azubi nach Abschluss seiner Ausbildung im Unternehmen, ist das für beide Seiten ein positives Zeichen. Das Unternehmen, das dem Azubi eine volle Stelle anbietet, würdigt damit dessen Leistung während der Ausbildung. Der übernommene Azubi wird nur im Unternehmen bleiben, wenn er dort eine berufliche Perspektive hat. Der erste Schritt zum erfolgreichen Fachkräftenachwuchs wäre also geschafft. Nun sollte - vor allem auch von Unternehmensseite - der Fokus auf der weiteren Qualifizierung dieses Fachkräftenachwuchses liegen.

Fördermöglichkeiten für die weitere berufliche Qualifizierung

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es verschiedene geförderte Möglichkeiten für eine weitere berufliche Qualifizierung.

  • Jubiläumsstiftung der IHK Region Stuttgart
    Alle Auszubildenden, die in ihrer Abschlussprüfung im Gesamtergebnis mehr als 92 Punkte (Notendurchschnitt 1,4) haben, können sich bei der IHK Region Stuttgart um ein Auslandsstipendium bewerben. Seit 1980 unterstützt die Jubiläumsstiftung der IHK jährlich vier Kaufleute oder Facharbeiter, deren Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt. Die Auslandsaufenthalte zwischen zwei und sechs Monaten sollen es den Stipendiaten ermöglichen, internationale Berufserfahrung zu sammeln und werden mit bis zu 6.000 Euro pro Stipendiat gefördert.
  • Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB)
    Die SBB unterstützt talentierte und leistungsbereite junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren. Wer seine Ausbildung beendet erfolgreich beendet hat und noch unter 25 Jahre alt ist (Elternzeit o. ä. kann angerechnet werden), kann sich bei der SBB um eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung bewerben. Gefördert werden fachliche und überfachliche Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Höchstsumme von 5.100 Euro, verteilt über drei Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend erfolgen. Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können seit 2008 ebenfalls bezuschusst werden.
  • Meister-BAföG
    Wer eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss hat und sich weiterbilden möchte, kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) das sogenannte Meister-BAföG beantragen. Gefördert werden beispielsweise Weiterbildungen zum Fachwirt, Fachkaufmann, Meister, Betriebswirt, oder Techniker. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von max. 10.226 Euro werden mit 30,5 Prozent bezuschusst. Für den restlichen Betrag kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bankengruppe aufgenommen werden, das während der Fortbildung sowie in der anschließenden zweijährigen Karenzzeit (höchstens jedoch 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei ist. Bei Vollzeit-Weiterbildungen kann außerdem ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden. Wer die Fortbildungsprüfung besteht, kann außerdem 25% des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen bekommen. Beantragt wird das Meister-BAföG beim Amt für Ausbildung am jeweiligen Wohnort. Nähere Infos zum Meister-BAföG finden Sie unter www.meister-bafoeg.info.
  • Bildungsprämie:
    Weiterbildungswillige, die keinen Anspruch auf Meister-BAföG haben und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt, können über die Bildungsprämie gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist der Besuch einer Beratungsstelle vor Ort. Wo die nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie unter www.bildungspraemie.info oder bei der kostenlosen Hotline unter 0800-2623 000.
    Auch die IHK Region Stuttgart gehört zu den offiziellen Beratungsstellen für die Bildungsprämie. Es beraten Sie gerne:

    Frau Ulrike Weber:
    Tel: 0711/ 2005-338
    Mail: ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

    Frau Cecilia Hertenberger
    Tel: 0711/ 2005-401
    Mail: cecilia.hertenberger@stuttgart.ihk.de

    Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind. Wer eine (bewilligte) Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.
  • Studium
    Mit dem Abschluss Fachhochschulreife bieten sich verschiedene Studiengänge an. Unter www.studieninfo-bw.de finden Sie alle Hochschulen in Baden-Württemberg, deren Studiengänge und einen Überblick über die verschiedenen Zugangswege und spezielle Voraussetzungen für einzelne Studiengänge. Wer seine Berufsausbildung mit Note 1,9 (87 Punkte) und besser abgeschlossen hat und bereits über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt, kann sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für ein sogenanntes Aufstiegsstipendium bewerben.
  • Parlamentarisches Patenschafts-Programm für junge Berufstätige (PPP)
    Abgeordnete des Deutschen Bundestages übernehmen die Patenschaft für Praktikums- und Studienaufenthalte junger Berufsanfänger in den USA. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die abgeschlossene Berufsausbildung, Bewerbungen sind bereits während des letzten Ausbildungsjahres möglich. Nach einem einwöchigen Vorbereitungsseminar reisen die Teilnehmer in die USA, um dort zunächst ein berufsbezogenes Studiensemester zu absolvieren. Anschließend folgt ein halbjähriges Berufspraktikum in einem amerikanischen Unternehmen. Die Förderung umfasst Flüge sowie inneramerikanische Reisekosten und Studiengebühren. Die Unterbringung in den USA erfolgt in einer Gastfamilie. Das Programm wird betreut von der Organisation Inwent.

Informationen über weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie auch auf www.foerderdatenbank.de oder www.fortbildung-bw.de.

DOKUMENT-NR. 33610

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