Richard Elmer
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Im deutschen Gewerberecht gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, soweit nicht durch Gesetze Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. So stellt zum Beispiel die Handwerksordnung eine solche Beschränkung dar, in dem unter gewissen Voraussetzungen ein Qualifikationsnachweis (Meisterprüfung) gefordert wird. Die mögliche Einstufung der geplanten Tätigkeit als Handwerk ist daher ganz entscheidend, wenn ein Existenzgründer diese handwerksrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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