IHK REGION STUTTGART
AGB und Widerrufsrecht Veranstaltungen
I. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.
W i d e r r u f s b e l e h r u n g W i d e r r u f s r e c h t IHK Region Stuttgart W i d e r r u f s f o l g e n B e s o n d e r e H i n w e i s e E n d e d e r W i d e r r u f s b e l e h r u n g |
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme (bindendes Angebot) an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Region Stuttgart erfolgt schriftlich, per Telefax oder E-Mail. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung seiner Anmeldung. Mit Zugang der Anmeldebestätigung der IHK kommt der Vertrag zustande, andernfalls mit Veranstaltungsbeginn. Da die Teilnehmeranzahl für unsere Veranstaltungen begrenzt ist, berücksichtigen wir Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.
2. Zahlungsbedingungen
Das Teilnahmeentgelt wird in der Regel nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter (zum Beispiel des Arbeitsamtes) zu entrichten. Die IHK Region Stuttgart behält sich jedoch das Recht vor, in Fällen, in denen das Teilnahmeentgelt einen Betrag von 60 Euro nicht übersteigt, das Teilnahmeentgelt für die Veranstaltung unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn vom Teilnehmer einzufordern. Der Kunde wird in einem solchen Fall rechtzeitig, insbesondere beispielsweise in der Anmeldebestätigung, auf eine solche Vorleistungspflicht hingewiesen.
3. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist kostenfrei bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 30 Prozent des Veranstaltungsentgelts zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist das volle Entgelt zu bezahlen, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der IHK Region Stuttgart. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der IHK Region Stuttgart kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im
Veranstaltungsablauf
Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, zum Beispiel Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Beteiligung etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht vor, andere gleichwertige Referenten einzusetzen sowie den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In solchen Fällen ist weder ein Rücktritt vom Vertrag noch eine Minderung des Entgelts möglich.
5. Copyright
Arbeitsunterlagen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe sind daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
6. Datenschutz
Zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Prüfungsabwicklung werden personenbezogene Daten automatisiert be- und verarbeitet. Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender nationaler Vorschriften.

