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EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Einheitlicher Ansprechpartner

„Was muss ich beachten? Welche Gesetze gelten für mich? Benötige ich eine Erlaubnis oder besondere Zulassung? Und welche Behörden sind zuständig?” – all das sind Fragen, die einen Existenzgründer vor dem Schritt in die Selbständigkeit plagen. Doch selbst wenn die erste Hürde überwunden, die Tätigkeit aufgenommen ist: Das ungute Gefühl, wesentliche Normen und Paragraphen – auch für die Ausübung der Tätigkeit – übersehen zu haben, bleibt regelmäßig bestehen. Abhilfe schaffen sollen hier die auf die EG-Dienstleistungsrichtlinie zurückgehenden Einheitlichen Ansprechpartner.

Die Einheitlichen Ansprechpartner haben zwei wesentliche Aufgaben:

Sie informieren Unternehmer über „Anforderungen, die bei Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten zu beachten sind”. Unternehmer müssen nun also nicht mehr selbst mühsam alle möglicherweise für sie geltenden Normen und Gesetze aus der Vielzahl von Vorschriften herausfiltern, sondern können vom Einheitlichen Ansprechpartner aus einer Hand erfahren, ob sie beispielsweise ein Gewerbe anmelden müssen, ob sie eine besondere Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen, welche Vorschriften sie unbedingt beachten müssen etc.

Zudem besteht die Möglichkeit, über den Einheitlichen Ansprechpartner diverse Verwaltungsverfahren abzuwickeln. Dem Unternehmer wird so gegebenenfalls eine Vielzahl von Behördengängen erspart: Anstatt einer Fülle von Behörden sieht sich der Unternehmer nur noch einer einheitlichen Stelle gegenüber – seinem Einheitlichen Ansprechpartner. Als Behördenlotse und Verfahrensmittler übernimmt und koordiniert dieser die unterschiedlichen abzuarbeitenden Formalitäten und Verwaltungsverfahren. Behördengänge werden so erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alles rund um die Dienstleistungsrichtlinie und den Einheitlichen Ansprechpartner und hilfreiche Informationen zu relevanten Fragen, Verfahrensbeschreibungen, Arbeitshilfen sowie Grundlagendokumente.

Wir sind kontinuierlich dabei, das umfangreiche Informationsangebot zum Einheitlichen Ansprechpartner auf- und vor allem auszubauen. Sollten Sie gerade zu einem Punkt, der für Sie von besonderem Interesse ist, Lücken feststellen, sprechen Sie uns bitte an - wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zu Verfügung.

EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Die IHK Region Stuttgart - Ihr EA

Informationen, ob die IHK Region Stuttgart für Sie als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden kann und wie die Beauftragung erfolgt, finden Sie hier. mehr

EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Formalitäten und einzelne Verfahren gemäß EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR)

Im Folgenden stellen wir Ihnen Informationen zu einzelnen Verfahren und Formalitäten zur Verfügung, die zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit notwendig sind. mehr

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Weitere Vorschriften

Bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten müssen viele rechtliche Aspekte beachtet werden. Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht mit wichtigen Gesichtspunkten zusammengestellt. mehr

DOKUMENT-NR. 31173

  • ANSPRECHPARTNER

Katrin Göggelmann

  • Telefon: 0711 2005-1267
  • Fax: 0711 2005-1550

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Eva Müller-Koelbl

  • Telefon: 0711 2005-1519
  • Fax: 0711 2005-1327

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Frank Ehmann

  • Telefon: 07031 6201-8240
  • Fax: 07031 6201-8260

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Michael Kuschmann

  • Telefon: 0711 39007-8323
  • Fax: 0711 39007-8348

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Gernot Imgart

  • Telefon: 07161 6715-8431
  • Fax: 07161 6715-8484

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Albrecht Lindenberger

  • Telefon: 07141 122-1009
  • Fax: 07141 122-1036

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Oliver Kettner

  • Telefon: 07151 95969-8724
  • Fax: 07151 95969-8726

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