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RECHT UND FAIR PLAY

Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

Seit 1. Januar 2002 ist die Finanzverwaltung berechtigt, im Rahmen von Betriebsprüfungen auf die elektronische Buchführung der Unternehmen Zugriff zu nehmen. Die Regelung wirft nach wie vor eine Vielzahl von Fragen auf.

Das Bundesministerium der Finanzen hat daher eine Übersicht über die Fragen erstellt, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat. Der Katalog gibt unter anderem Auskünfte darüber, welche Möglichkeiten des Datenzugriffs bestehen und welche Daten steuerrechtlich relevant sind. Er wurde zuletzt am 22. Januar 2009 aktualisiert. Er beinhaltet u.a. Detailfragen wie:

  • Darf der Prüfer sein Notebook mit den importierten Daten vom Prüfungsort entfernen?
  • Gehören Kostenstellen zu den steuerlich relevanten Daten?
  • Was versteht das Gesetz unter ,,mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten Unterlagen''?
  • Besteht eine Verpflichtung, den Datenzugriff auf freiwillig geführte Aufzeichnungen zuzulassen?
  • Sind Buchungstexte zur Erfüllung der Belegfunktion erforderlich?
  • Ist der Zugriff des Prüfers auf das Intranet ausgeschlossen?
  • Besteht ein Anspruch auf den Zugriff parallel vorgehaltener Daten?
  • Was geschieht nach Abschluss der Außenprüfung mit den Daten des Unternehmens bzw. von Steuerpflichtigen überlassenen Daten?

Der Fragen- und Antworten-Katalog ist über die seitliche Linkliste abrufbar.

DOKUMENT-NR. 8415

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