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Antwortenkatalog (Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_95356/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/009,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Sie befinden sich hier: Home > Recht und Fair Play > Steuerrecht > Steuerprüfung, Formalitäten, Termine > Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Seit 1. Januar 2002 ist die Finanzverwaltung berechtigt, im Rahmen von Betriebsprüfungen auf die elektronische Buchführung der Unternehmen Zugriff zu nehmen. Die Regelung wirft nach wie vor eine Vielzahl von Fragen auf.
Das Bundesministerium der Finanzen hat daher eine Übersicht über die Fragen erstellt, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat. Der Katalog gibt unter anderem Auskünfte darüber, welche Möglichkeiten des Datenzugriffs bestehen und welche Daten steuerrechtlich relevant sind. Er wurde zuletzt am 22. Januar 2009 aktualisiert. Er beinhaltet u.a. Detailfragen wie:
Der Fragen- und Antworten-Katalog ist über die seitliche Linkliste abrufbar.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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