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RECHT UND FAIR PLAY

Wer braucht IFRS?

Stand: April 2011

1. Begriff
2. Ziele
3. Geltung
4. Erstellungspflicht/freiwillige Erstellung

Spätestens seit im Rahmen der Bilanzrechtsmodernisierung das Thema der Zeitwertbewertung eine Rolle spielt, sind die IFRS nicht mehr nur für Fachleute ein Begriff. Wer diese internationalen Rechnungslegungsstandards benötigt und was den grundlegenden Unterschied zu den deutschen Bilanzierungsregeln ausmacht, soll in der folgenden Einführung beleuchtet werden.

Die Information wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Eine Haftung für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

1. Begriff

IFRS steht für International Financial Reporting Standards. Sie sind Standards der internationalen Rechnungslegung und werden vom privaten IASB – dem international Accounting Standards Board – mit Sitz in London herausgegeben. Gemeinsam mit den IAS, den International Accounting Standards, und Interpretationsregelungen bilden die IFRS die Grundlage der internationalen Rechnungslegung. Die IAS sind ältere Standards, die von der Vorgängerorganisation des IASB bis 2003 herausgegeben wurden. Die IFRS sind dagegen neuere Standards seit 2003, die jedoch die IAS nicht ersetzen, sondern neben diesen stehen und einen anderen Regelungsgegenstand haben.

2. Ziele

Neben den deutschen Bilanzierungsvorschriften des HGBs bilden die IFRS ein eigenständiges Rechnungslegungsregelwerk.

Ist im HGB eher der Gläubiger Adressat des Jahresabschlusses, wenden sich die IFRS in erster Linie an Investoren. Demgemäß dominiert im deutschen HGB das Vorsichtsprinzip, wonach Risiken und Verluste möglichst umfassend darzustellen sind, Gewinne dagegen erst, wenn sie realisiert wurden. Dies trägt dem Sicherheitsbedürfnis eines Gläubigers Rechnung.

Bei den IFRS steht im Gegensatz dazu die Transparenz im Vordergrund. Das Unternehmen soll nach Möglichkeit so dargestellt werden, wie es im Moment dasteht, um Entscheidungen des Managements oder potentieller Investoren zu erleichtern. Damit gehen die Aufdeckung stiller Reserven und in vielen Bereichen eine Bewertung zu Zeitwerten einher.

3. Geltung

Das IASB ist ein privates Rechnungslegungsgremium mit Sitz in London. Ihm gehören Vertreter verschiedener Staaten, auch außerhalb der EU, an. Viele Börsen verlangen die Anfertigung eines IFRS-Jahresabschlusses, damit ein Unternehmen an ihnen gelistet werden kann. In der EU erlangen die IFRS für bestimmte Unternehmen (s. u.) durch ein sogenanntes „Endorsement-Verfahren” verpflichtende Geltung. Die EU-Kommission muss alle neuen IFRS und Änderungen an bestehenden annehmen. Mit der Veröffentlichung der angenommenen Standards im Amtsblatt der EU erlangen diese Geltung in allen Mitgliedstaaten.

4. Erstellungspflicht/freiwillige Erstellung

Für die meisten Unternehmen in Deutschland spielen die IFRS (noch) keine Rolle. Verpflichtend und befreiend ist ein IFRS-Jahresabschluss nach § 315a HGB nur für kapitalmarktorientierte Konzernmutterunternehmen, deren Wertpapiere in einem Mitgliedstaat der EU börsennotiert sind. Auch nicht kapitalmarktorientierte Konzernmutterunternehmen können wahlweise einen IFRS-Konzernabschluss mit befreiender Wirkung erstellen. Befreiung heißt in diesem Zusammenhang, dass die vollständige und richtige Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses diese Unternehmen von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit.

Ein IFRS-Einzelabschluss hat dagegen nie befreiende Wirkung. Neben einem Einzelabschluss nach HGB kann jedoch freiwillig ein zusätzlicher Abschluss nach IFRS erstellt werden. Dies ist vor allem in internationalen Unternehmenszusammenschlüssen relevant, um die Anpassung der Einzelabschlüsse an den Konzernabschluss zu gewährleisten.

Im Überblick lässt sich dies wie folgt darstellen:

Unternehmenkapitalmarktorientiertnicht kapitalmarktorientiert
KonzernabschlussIFRS Pflicht, befreiendIFRS Wahlrecht, befreiend
EinzelabschlussHGB Pflicht, IFRS optional zusätzlich möglichHGB Pflicht, IFRS optional zusätzlich möglich

Noch spielen die IFRS in Deutschland für kleinere und mittelständische Unternehmen kaum eine Rolle. Dies könnte sich jedoch bald ändern. Das IASB hat am 9. Juli 2009 einen eigenen Standard für solche Unternehmen herausgegeben. Näheres hierzu finden Sie über nebenstehenden Link.

DOKUMENT-NR. 28438

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