Um die Zukunft der Rechnungslegung für kleine und
mittelständische Unternehmen in Europa zu diskutieren, hat die
EU-Kommission einen Konsultationsprozess gestartet, mit dem sie die
Stimmungslage bei den betroffenen Unternehmen abfragen möchte. Es
geht dabei um die grundsätzliche Frage, ob die Rechnungslegung über
die europäische Ebene weiter international vereinheitlicht wird in
Richtung internationale Rechnungslegungsstandards, oder ob die
einzelnen Mitgliedstaaten für ihre kleineren Unternehmen weiterhin
weitgehend selbst die Rechnungslegung bestimmen können.
In Deutschland wurde jüngst das
HGB durch das BilMoG modernisiert. Ein paar Monate später hat
das (private) International Accounting Standards Board in London
nach mehrjähriger Konsultation einen
neuen Standard für kleine und mittelständische Unternehmen (IFRS
für KMU) verabschiedet. Dieser steht nun den nicht
kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Rechnungslegung zur
Verfügung. Einige Staaten, auch Mitgliedstaaten der EU, prüfen
derzeit, inwieweit sie diesen IFRS für KMU als Rechnungslegung für
die in ihrem Land ansässigen Unternehmen nutzen. Hierbei werden
sowohl Wahlrechte zwischen der bestehenden lokalen Rechnungslegung
und IFRS für KMU wie auch der IFRS für KMU als alleinige
Rechnungslegung für diese Unternehmen diskutiert.
Auf europäischer Ebene werden derzeit folgende
Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der europäischen
Rechnungslegung erwogen:
1. Endorsement, d. h.
verbindliche Umsetzung in europäisches Recht, des IFRS für KMU und
Entscheidung ob
- der IFRS für KMU verbindlich für alle nicht
kapitalmarktorientierten Unternehmen wird, oder
- ein Wahlrecht für Mitgliedstaaten, ob sie IFRS für KMU für die
Rechnungslegung/Jahresabschluss zulassen, oder
- eine Pflicht der Mitgliedstaaten, den Unternehmen in der EU das
Wahlrecht zwischen IFRS für KMU und den aktuell geltenden Regeln zu
lassen, eingeführt wird.
Wie bei den „full IFRS” wäre der IASB als Standardsetter derjenige,
der grundsätzlich den IFRS für KMU überarbeitet; die EU wäre mit
ihren Gremien im Rahmen des Endorsement−Prozesses eingebunden,
müsste folglich jede Änderung prüfen und im Rahmen von Verordnungen
in das europäische Recht einbinden.
2. Keine Einbindung des IFRS für KMU in
Europäisches Recht, die Mitgliedstaaten könnten dann
selbst entscheiden, ob sie den IFRS für KMU als Rechnungslegung
akzeptieren.
3. Diskussion in Europa bzw. in den
Mitgliedstaaten betreffend einer eigenständigen
Steuerbilanz.
Am ersten Dezember 2009 wurde in Frankfurt öffentlich über den
neuen IFRS für KMU und die Konsultation diskutiert. Nebenstehend
finden Sie Ergebnisse und Informationen zu der
Veranstaltung.
Das Ergebnis der Konsultation finden Sie nebenstehend verlinkt.
Bei der EU-Kommission gingen 208 Antworten ein, davon 28 aus
Deutschland. Das Stimmungsbild ist sehr gemischt. Staaten wie
Deutschland, die eine lange Rechnungslegungstradition haben und die
steuerliche Bemessung an die handelsrechtliche Rechnungslegung
koppeln, stehen dem neuen Standard eher skeptisch gegenüber.
Dagegen nehmen Staaten, die über keine lange
Rechnungslegungstradition verfügen, wie etwa die ehemaligen
Ostblock-Staaten, den neuen Standard lieber an.
Die Mehrheit der Antworten sprach sich dafür aus, die IFRS für KMU
in das Rechnungslegungsrecht der EU in der Form einer Option zur
Anwendung durch die Mitgliedstaaten aufzunehmen.