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RECHT UND FAIR PLAY

Umfrage der EU-Kommission zur Rechnungslegung

Um die Zukunft der Rechnungslegung für kleine und mittelständische Unternehmen in Europa zu diskutieren, hat die EU-Kommission einen Konsultationsprozess gestartet, mit dem sie die Stimmungslage bei den betroffenen Unternehmen abfragen möchte. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage, ob die Rechnungslegung über die europäische Ebene weiter international vereinheitlicht wird in Richtung internationale Rechnungslegungsstandards, oder ob die einzelnen Mitgliedstaaten für ihre kleineren Unternehmen weiterhin weitgehend selbst die Rechnungslegung bestimmen können.

In Deutschland wurde jüngst das HGB durch das BilMoG modernisiert. Ein paar Monate später hat das (private) International Accounting Standards Board in London nach mehrjähriger Konsultation einen neuen Standard für kleine und mittelständische Unternehmen (IFRS für KMU) verabschiedet. Dieser steht nun den nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Rechnungslegung zur Verfügung. Einige Staaten, auch Mitgliedstaaten der EU, prüfen derzeit, inwieweit sie diesen IFRS für KMU als Rechnungslegung für die in ihrem Land ansässigen Unternehmen nutzen. Hierbei werden sowohl Wahlrechte zwischen der bestehenden lokalen Rechnungslegung und IFRS für KMU wie auch der IFRS für KMU als alleinige Rechnungslegung für diese Unternehmen diskutiert.

Auf europäischer Ebene werden derzeit folgende Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der europäischen Rechnungslegung erwogen:

1. Endorsement, d. h. verbindliche Umsetzung in europäisches Recht, des IFRS für KMU und Entscheidung ob

  • der IFRS für KMU verbindlich für alle nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen wird, oder
  • ein Wahlrecht für Mitgliedstaaten, ob sie IFRS für KMU für die Rechnungslegung/Jahresabschluss zulassen, oder
  • eine Pflicht der Mitgliedstaaten, den Unternehmen in der EU das Wahlrecht zwischen IFRS für KMU und den aktuell geltenden Regeln zu lassen, eingeführt wird.


Wie bei den „full IFRS” wäre der IASB als Standardsetter derjenige, der grundsätzlich den IFRS für KMU überarbeitet; die EU wäre mit ihren Gremien im Rahmen des Endorsement−Prozesses eingebunden, müsste folglich jede Änderung prüfen und im Rahmen von Verordnungen in das europäische Recht einbinden.

2. Keine Einbindung des IFRS für KMU in Europäisches Recht, die Mitgliedstaaten könnten dann selbst entscheiden, ob sie den IFRS für KMU als Rechnungslegung akzeptieren.

3. Diskussion in Europa bzw. in den Mitgliedstaaten betreffend einer eigenständigen Steuerbilanz.

Am ersten Dezember 2009 wurde in Frankfurt öffentlich über den neuen IFRS für KMU und die Konsultation diskutiert. Nebenstehend finden Sie Ergebnisse und Informationen zu der Veranstaltung.

Das Ergebnis der Konsultation finden Sie nebenstehend verlinkt. Bei der EU-Kommission gingen 208 Antworten ein, davon 28 aus Deutschland. Das Stimmungsbild ist sehr gemischt. Staaten wie Deutschland, die eine lange Rechnungslegungstradition haben und die steuerliche Bemessung an die handelsrechtliche Rechnungslegung koppeln, stehen dem neuen Standard eher skeptisch gegenüber. Dagegen nehmen Staaten, die über keine lange Rechnungslegungstradition verfügen, wie etwa die ehemaligen Ostblock-Staaten, den neuen Standard lieber an.
Die Mehrheit der Antworten sprach sich dafür aus, die IFRS für KMU in das Rechnungslegungsrecht der EU in der Form einer Option zur Anwendung durch die Mitgliedstaaten aufzunehmen.

DOKUMENT-NR. 31337

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