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RECHT UND FAIR PLAY
Was tun gegen unerwünschte Faxwerbung?
Die Flut der unerwünschten Werbefaxzusendungen hat in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Ärgerlich sind die Werbefaxe zum einen, weil sie während ihrer Übertragung das Faxgerät blockieren. Zum anderen aber auch insbesondere deshalb, weil die Werbefaxe für den Empfänger mit Papier- und anderen Verbrauchskosten verbunden sind. Oftmals versuchen die Faxversender darüber hinaus, die Faxempfänger zu einer Rückantwort über eine so genannte Mehrwertnummer zu animieren, was weitere nutzlose Kosten verursachen kann.
Unverlangte Werbefaxe sind wettbewerbswidrig
Die Rechtslage ist insoweit eindeutig: nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt es als wettbewerbswidrig, wenn an Privatpersonen oder Firmen unerwünschte Telefaxe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Empfängers geschickt werden. Unaufgefordert zugesandte Werbemitteilungen können daher nach § 3 UWG bzw. §§ 823, 1004 analog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich Unterlassungs- und ggf. auch Schadensersatzansprüche gegen die Versender der Mitteilungen auslösen.
Absender ermitteln
Wer gegen den Absender vorgehen will, wird auf den Werbefaxen oftmals nur eine Telefax- oder Telefonnummer finden, unter der man "Informationen" erhält bzw. die Faxwerbung abbestellen kann.
Sofern es sich bei der genannten Nummer um eine sog. Mehrwertdienstenummer handelt, soll das 2003 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienstenummern zumindest bei Angeboten von 0900er-Mehrwertdienstenummern mehr Transparenz schaffen. Auf Basis des Gesetzes wurde bei der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) eine Datenbank der Betreiber von Mehrwertdienstenummern eingerichtet, auf die Betroffene zurückgreifen können, um Auskünfte über Betreiberdaten zu erhalten. Für 0137-, 118- und 0180er Nummern gibt es einen Auskunftsanspruch gegenüber der Bundesnetzagentur. Diese Maßnahmen sollen die Ermittlung der am Spam-Prozess Beteiligten erleichtern und den betroffenen Faxempfängern eine bessere Handhabe geben, gegen den Missbrauch dieser Rufnummern vorzugehen. Meistens haben die registrierten Unternehmen jedoch die ihnen zugeteilten Nummern an Zwischenhändler (Reseller) weitergegeben, die wiederum die Nummern an den letzten Informationsanbieter weitervermietet haben. Auch gegen die Netzbetreiber und Reseller bestehen allerdings nach dem Unterlassungsklagegesetz Auskunftsansprüche. Nähere Informationen, wie bei der Bundesnetzbehörde die entsprechenden Auskünfte eingeholt werden können, finden Sie hier und hier.
Auch darf die Bundesnetzbehörde nach einem Beschluss des VG Köln (Az. 11 L 765/05) bei Verstößen gegen das UWG selbst einschreiten und einem Versender von Werbefaxen die Versendung unter Hinweis auf § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG versagen.
Was kann man tun gegen Fax-Spam?
Bei unzulässiger Faxwerbung durch deutsche Unternehmen ist die Rechtsverfolgung relativ unproblematisch. Innerhalb weniger Tage kann per Abmahnung und einstweiliger Verfügung ein Werbeverbot erreicht werden. In Bezug auf eventuelle Verfahrenskosten muss der Betroffene jedoch leider immer damit rechnen, dass ihm neben zeitlichem und organisatorischem Aufwand auch ein Prozesskostenrisiko entsteht. Es kommt nicht selten vor, dass selbst bei einem gewonnenen Prozess die Prozesskosten nicht beigetrieben werden können. Schwierig gestaltet sich die Rechtsverfolgung, wenn die Faxe aus dem Ausland stammen oder der inländische Absender nicht erkennbar angegeben wird. Trotz eindeutiger Rechtslage im Inland ist es also rein faktisch kaum möglich, der Flut der ausländischen Werbefaxe wirksam zu begegnen.
Eine Möglichkeit, die Flut der Faxwerbung zumindest etwas zu reduzieren besteht darin, sich auf die sog. "Robinson-Listen" setzen zu lassen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte empfiehlt hierzu unterschiedliche Wege, die hier abrufbar sind. Zumindest seriöse Werbungstreibende orientieren sich bei der Erfassung ihrer Informationen an diesen Listen und versenden nicht an den dort erfassten Personenkreis. Die überwiegende Zahl der besonders störenden Fax-Spammer halten sich allerdings leider nicht an diese Liste.
Als pragmatische Lösung bleibt zu empfehlen, das Faxgerät nachts, sofern man in dieser Zeit keine Telefaxzusendungen erwartet, schlicht auszuschalten, denn wegen der günstigeren Übertragungskosten erfolgt die Übersendung von Fax-Spam meistens nachts oder am Wochenende.
Es ist dringend davon abzuraten, die auf den Fax-Spam angegebenen Mehrwertdienstenummern anzuwählen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich versucht werden soll, die weitere Zusendung für die Zukunft zu unterbinden. Telefaxzusendungen erwartet, schlicht auszuschalten, denn wegen der günstigeren Übertragungskosten erfolgt die Übersendung von Fax-Spam meistens nachts oder am Wochenende.
Es ist dringend davon abzuraten, die auf den Fax-Spam angegebenen Mehrwertdienstenummern anzuwählen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich versucht werden soll, die weitere Zusendung für die Zukunft zu unterbinden.
