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Zwangsvollstreckung

Zahlungsunwilligen Schuldner kann man mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung beikommen. Hierzu finden Sie im Folgenden weitere Ausführungen.

Beachten Sie aber bitte, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eines einzelnen Schuldners im Insolvenzverfahren nicht greifen. Gilt bei der Zwangsvollstreckung grundsätzlich das Prioritätsprinzip, sollen im Insolvenzverfahren alle Gläubiger grundsätzlich gleich behandelt werden. Es gelten andere Regeln. Hierzu finden Sie Informationen in unserem Bereich "Insolvenzrecht" (s. links).

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Pfändungsfreigrenzen vom 1. Juli 2011

Zum 1. Juli 2011 wurden die Pfändungsfreigrenzen um etwa vier Prozent erhöht. mehr

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Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Es bestehen Voraussetzungen, die bei allen Arten der Zwangsvollstreckung identisch sind. mehr

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Zwangsvollstreckung in Forderungen und Rechte

Die praktisch häufigste Art der Zwangsvollstreckung findet insbesondere bei der Pfändung von Arbeitseinkommen Anwendung. mehr

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Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen

Hat der Schuldner wertvolle Gegenstände, kann sich eine Pfändung lohnen. mehr

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Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Die Zwangsvollstreckung in Immobilien bietet sich wegen höherer Kosten vor allem bei großen Summen an. mehr

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Neuerungen im Zwangsvollstreckungsrecht

Durch die Reformen soll das Beitreiben von Forderungen effizienter und einfacher werden. mehr

DOKUMENT-NR. 29899

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