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Telekommunikationsgesetz (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/)
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Seit dem 1. März 2010 gelten neue Informationspflichten für alle kostenpflichtigen 0180- Rufnummern (0180-1 bis 0180-5). Die Preise für Anrufe bei diesen Nummern werden durch die Bundesnetzagentur (zuständige Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsbereich) festgelegt.
Grundlage hierfür ist eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom August 2009, die zum 1. März 2010 in Kraft getreten ist.
Bisher galt:
Bei den bisherigen 0180-Nummern waren nur die Preise für einen Anruf aus dem Festnetz geregelt. Hier galten Höchstpreise entweder in Cent pro Minute oder in Cent pro Anruf. Maximalkosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz waren bislang nicht geregelt und mussten daher nicht explizit angegeben werden. Da bereits nach altem Recht neben der 0180-Nummer über die anfallenden Kosten informiert werden musste, genügte bisher der Hinweis: „14 ct./min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend”. Dies hatte zur Folge, dass oftmals deutlich höhere Kosten bei einem Anruf vom Mobiltelefon angefallen sind.
Neu ist:
Nun gelten auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz Höchstpreisgrenzen bei 0180-Nummern (neue Bezeichnung: „Service-Dienste” vgl. §§ 3 Nr. 8b, 66 a, d TKG). Daher genügt der pauschale Hinweis, dass Mobilfunkpreise abweichen können, nicht mehr. Ein Anruf aus dem Mobilfunknetz darf zukünftig maximal 42 Cent pro Minute kosten, egal welche Endziffer der 0180-Nummer folgt. Die Preisangabe muss dabei gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mehrwertdienstenummer erfolgen. D.h., sie muss unmittelbar neben der Nummer stehen. Daher muss der Hinweis beispielsweise für eine 01805-Nummer zukünftig wie folgt lauten:
„14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen”
| Nummernteilbereich | Preise für Anrufe aus den Festnetzen | Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen | |
| Preis in ct/min | Preis in ct/Anruf | Höchstpreise in ct/min (ab 1. März 2010) | |
| (0)180-1 | 3,9 | - | 42 |
| (0)180-2 | - | 6 | 42 |
| (0)180-3 | 9 | - | 42 |
| (0)180-4 | - | 20 | 42 |
| (0)180-5 | 14 | - | 42 |
Wir raten Unternehmen, die Service-Nummern aus dem 0180 Bereich verwenden, dringend zur raschen Anpassung Ihrer Hinweispflichten. Dies betrifft nicht nur Homepages, sondern auch sämtliche gedruckten Unterlagen. Wer gegen die neuen Hinweispflichten verstößt, riskiert Bußgelder und / oder Abmahnungen durch Mitbewerber.
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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