. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Kündigung von Unterlassungserklärungen

Stand: 1. Januar 2011

1. Allgemeines
2. Folgen einer Rechtsänderung für Unterlassungserklärungen?
3. Besteht eine Kündigungsmöglichkeit für die Unterlassungserklärung?
4. Außerordentliches Kündigungsrecht bei Änderung der Rechtslage
5. Frist für die außerordentliche Kündigung
6. Verzicht auf die Unterlassungserklärung durch den Abmahnenden
7. Muster

1. Allgemeines
Wettbewerbsverstöße ziehen vielfach wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich. Ein Beispiel für einen Wettbewerbsverstoß ist die Werbung mit einer Preisreduzierung, obwohl der angegebene Ausgangspreis tatsächlich nie verlangt wurde (Mondpreis). Die betroffenen Unternehmen müssen dann in den meisten Fällen eine Erklärung abgeben, die entsprechende Werbemaßnahme nicht mehr durchzuführen (wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung). Diese Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen dem Abgemahnten und dem Abmahnenden. Die Unterlassungserklärung ist in der Regel mit dem Versprechen verbunden, bei jedem Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe hängt von der Schwere des Verstoßes ab und liegt regelmäßig zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro.

2. Folgen einer Rechtsänderung für Unterlassungserklärungen?
Änderungen in der Rechtsprechung bzw. Gesetzesänderungen können zur Folge haben, dass bislang unzulässige Verhaltensweisen zulässig werden.

Dies gilt auch im Wettbewerbsrecht, so z. B. nach Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots durch das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches seit dem 8. Juli 2004 in Kraft ist.

Für Werbende, die nach alter Rechtslage eine Unterlassungserklärung z. B. gegenüber Wettbewerbsvereinen abgegeben haben, stellt sich die Frage, ob sie auch nach neuer Rechtslage an die alte Unterlassungserklärung gebunden sind.

3. Besteht eine Kündigungsmöglichkeit für die Unterlassungserklärung?
Nach der Rechtsprechung wird eine abgegebene Unterlassungserklärung nicht durch eine Rechtsänderung unwirksam. Sie muss weiter beachtet werden.

Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung schließt der Abgemahnte mit dem Abmahnenden einen Vertrag. Dieser Vertrag ist regelmäßig zeitlich nicht befristet und bleibt deshalb auch bei Änderung der Rechtslage bestehen.

Verträge können aber außerordentlich gekündigt werden, sofern ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegt.

4. Außerordentliches Kündigungsrecht bei Änderung der Rechtslage
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärungen auch bei einer grundsätzlichen Änderung der Rechtslage. Beispiele hierfür sind die Abschaffung des Rabattverbotes oder die Abschaffung des Sonderverkaufsverbotes seit dem 8. Juli 2004 durch die UWG-Novelle.

Praxistipp: Alle Unterlassungserklärungen, die Sie in der Vergangenheit abgegeben haben, überprüfen. Ist die Werbemaßnahme, für die Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, nun erlaubt, ist eine Kündigung vorzubereiten.

Beispiele:

  • Kündigung möglich:
    Unterlassungserklärung, in Zukunft nicht mehr mit der generellen Preisreduzierung aller Schuhe zu werben. Nach der Änderung des UWG dürfen Sie dies aber. Sie können und sollten solch eine Unterlassungserklärung kündigen.
  • Kündigung nicht möglich:
    Unterlassungserklärung, zukünftig nicht mit einem Preisvergleich zwischen unverbindlichen Preisempfehlungen und ihrem Preis zu werben, obwohl es keine unverbindlichen Preisvergleiche gibt. Dieses Verhalten ist auch nach der Gesetzesänderung unzulässig. Es besteht daher kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

5. Frist für die außerordentliche Kündigung
Die Kündigung der Unterlassungserklärung muss zeitnah, innerhalb einer angemessenen Frist nach Änderung der Rechtslage erfolgen. Andernfalls könnte die Berechtigung zur fristlosen Kündigung verfallen sein. Die Rechtsprechung hält einen Zeitraum von wenigen Wochen, bis circa drei (höchstens vier) Monaten für angemessen.

Die Kündigung sollte mit der Bitte um eine Bestätigung der Kündigung verbunden werden. Um dem Empfänger der Kündigung die Prüfung zu erleichtern, ob die Kündigung tatsächlich gerechtfertigt ist, sollte die abgegebene Unterlassungserklärung in Kopie beigefügt werden.

6. Verzicht auf die Unterlassungserklärung durch den Abmahnenden
Teilweise verzichten Abmahnende nach der Änderung der Rechtslage auf die Unterlassungserklärung. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.

7. Muster

Kündigung Unterlassungserklärung

Hiermit kündigt der Unterzeichner die am ... gegenüber ... abgegebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung aus wichtigem Grund. Die geänderte Rechtslage führt dazu, dass die Werbemaßnahme/Veranstaltung, deren Unterlassung zugesagt wurde, nunmehr zulässig ist . Somit besteht kein Bedarf, an der Unterlassungserklärung weiter festzuhalten.

Wir bitten um Bestätigung der Kündigung bis zum ...

Ort, Datum Unterschrift

Anlage

Unterlassungserklärung vom ... in Fotokopie

DOKUMENT-NR. 8297

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0711 2005-1688
  • Fax: 0711 2005-1550

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN RECHT

  • VERANSTALTUNGEN STEUERN

Zurzeit ist in diesem Bereich keine Veranstaltung geplant.
  • MONATLICHE STEUERINFORMATIONEN

  • MONATLICHE RECHTSINFORMATIONEN

Briefumschläge © DIGITALstock

Infoletter Recht

Der Infoletter informiert monatlich über aktuelle Rechtsentwicklungen und Neuigkeiten. mehr