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RECHT UND FAIR PLAY

Schlichtungsverfahren

Bereits im Jahr 1999 haben die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Anwaltverein Stuttgart gemeinsam die Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten Region Stuttgart Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Das Merkblatt zur Schlichtungsstelle finden Sie hier . Die Schlichtungsstelle kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Schlichtungsverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, dem sogenannten Schlichter, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen. Der Schlichter kann sich allein von den erkennbaren Interessen der Parteien leiten lassen. Für die Beendigung des Konfliktes stehen hierbei flexible und vielfältige Lösungen zur Verfügung, welche die Parteien selbst mit Unterstützung des Schlichters entwickeln können. Das gemeinsam erarbeitete Ergebnis muss von beiden Parteien akzeptiert werden. So bietet es die Gewähr für eine effektive und dauerhafte Lösung des Konfliktfalles. Die Verfahrensregeln stellen die Unparteilichkeit des Schlichters sicher, regeln die Vertraulichkeit und sorgen für ein schnelles Verfahren. Die Verfahrensordnung finden Sie hier .

Falls Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten wollen, schlagen wir folgende Vorgehensweise vor:

  • Setzen Sie sich mit der Gegenseite in Verbindung und klären Sie ab, ob diese grundsätzlich zur Durchführung einer Schlichtung bereit ist.
  • Günstig wäre es, wenn Sie sich mit der Gegenseite auf einen Schlichter einigen könnten. Ist dies nicht möglich sind Ihnen die Geschäftsstellen gerne bei der Auswahl eines Schlichters behilflich. Ein Muster für eine Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Schlichter finden Sie hier .
  • Stellen Sie (allein oder gemeinsam mit der Gegenseite) einen Antrag auf Durchführung des Verfahrens bei einer der Geschäftsstellen. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden. Er sollte jedoch in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden und die Bezeichnung der Parteien, eine Sachverhaltsschilderung und die geltend gemachten Ansprüche enthalten sowie Kopien der maßgeblichen Urkunden und Beweismittel. Ein Muster finden Sie hier .

Die Streitschlichtung beginnt, sobald die Gegenseite der Durchführung zustimmt (ein Muster finden Sie hier ), die Kostenpauschale eingezahlt, ein Schlichter bestimmt und die Schlichtungsvereinbarung abgeschlossen ist. Das Verfahren orientiert sich an den Wünschen und Interessen der Parteien.

Eine Gesamtübersicht über den Ablauf eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten finden Sie hier .

DOKUMENT-NR. 15429

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