Externe Links
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Bundesministerium für Gesundheit (Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/uploads/publications/Ratgeber_zur_Pflege_Web25-2-11.pdf)
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Das neue Pflegezeitgesetz ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Es soll die häusliche Pflege naher Angehöriger fördern und schafft daher unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch für Beschäftigte die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen wollen:
Nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes sind:
Zu unterscheiden sind die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und die Pflegezeit. Nachfolgend finden Sie die Eckpunkte der Regelungen:
1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
2. Pflegezeit
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© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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