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Zwangsvollstreckung

Dokument-Nummer: 29899

Zwangsvollstreckung

Zahlungsunwilligen Schuldner kann man mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung beikommen. Hierzu finden Sie im Folgenden weitere Ausführungen. 

Beachten Sie aber bitte, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eines einzelnen Schuldners im Insolvenzverfahren nicht greifen. Gilt bei der Zwangsvollstreckung grundsätzlich das Prioritätsprinzip, sollen im Insolvenzverfahren alle Gläubiger grundsätzlich gleich behandelt werden. Es gelten andere Regeln. Hierzu finden Sie Informationen in unserem Bereich "Insolvenzrecht" (s. links).

Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Es bestehen Voraussetzungen, die bei allen Arten der Zwangsvollstreckung identisch sind.   mehr

Zwangsvollstreckung in Forderungen und Rechte

Die praktisch häufigste Art der Zwangsvollstreckung findet insbesondere bei der Pfändung von Arbeitseinkommen Anwendung.   mehr

Welcher Betrag kann gepfändet werden?

Hinweise zum Pfändungsschutz von Arbeitnehmern und Selbstständigen.  mehr

Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen

Hat der Schuldner wertvolle Gegenstände, kann sich eine Pfändung lohnen.  mehr

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Die Zwangsvollstreckung in Immobilien bietet sich wegen höherer Kosten vor allem bei großen Summen an.  mehr


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