Zwangsvollstreckung
Zahlungsunwilligen Schuldner kann man mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung beikommen. Hierzu finden Sie im Folgenden weitere Ausführungen.
Beachten Sie aber bitte, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eines einzelnen Schuldners im Insolvenzverfahren nicht greifen. Gilt bei der Zwangsvollstreckung grundsätzlich das Prioritätsprinzip, sollen im Insolvenzverfahren alle Gläubiger grundsätzlich gleich behandelt werden. Es gelten andere Regeln. Hierzu finden Sie Informationen in unserem Bereich "Insolvenzrecht" (s. links).



