Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart bescheinigt in einzelnen Fällen, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk für zivile Aufgaben einzusetzen, weil keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen. Im Downloadbereich finden Sie Antragsformulare sowie ein Merkblatt zu diesem Thema.



