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Zollvorteile (Präferenzen)

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Lieferantenerklärungen: Inhaltliche Änderungen

Wir haben Änderungen bei Lieferantenerklärungen für Sie zusammengefasst (EU, Südkorea). Beachten Sie künftig die Neuregelung für Lieferentenerklärungen, auf denen der Ursprung eines Mitgliedsstaates erklärt wird. Auf vielfachen Wunsch finden Sie hier auch die Lieferantenerklärungen zum Download. mehr

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Europäische Union oder Europäische Gemeinschaft

Auf Lieferantenerklärungen sind die Bezeichnungen "Europäische Gemeinschaft" und "Europäische Union" vollkommen gleichwertig. mehr

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Übersicht über bestehende Handelsabkommen

Aufgrund zahlreicher Handelsabkommen können Unternehmen Zollvorteile in Anspruch nehmen. Die einzelnen Abkommen und deren Ursprungsregeln finden Sie hier. mehr

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Künftige Handelsabkommen der EU

Die Europäische Union verhandelt mit zahlreichen Staaten über den Abschluss neuer Handelsvereinbarungen. Ein aktueller Überblick.  mehr

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Wie lauten die Ursprungsregeln für den präferenziellen Ursprung?

Nur wenn Ware die präferenziellen Ursprungsregeln eingehalten werden, dürfen entsprechende Nachweise (Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED und Ursprungserklärungen) ausgestellt werden. mehr

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Lieferantenerklärung nach VO Nr. 1207/2001: Häufig gestellte Fragen

Unsere umfassenden Informationen zum Inhalt und zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen haben wir überarbeitet. mehr

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Lieferantenerklärungen und Lohnveredelung

Es gibt immer wieder Fragen zur Handhabung von Lieferantenerklärungen im Fall von Lohnveredelungen. Einige Punkte wurden per Verfügung geregelt.  mehr

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Ursprungserklärungen auf der Rechnung

Bei Sendungen bis zu einem Wert von 6.000 Euro genügt als Präferenznachweis die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Im Warenverkehr mit Südkorea dient die Ursprungserklärung auch für Warenwerte über 6.000 Euro. Hier finden Sie den vorgeschriebenen Wortlaut. mehr

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Verbindliche Ursprungsauskünfte

Die Ermittlung des richtigen Warenursprungs ist häufig schwierig, insbesondere beim präferenziellen Ursprung. Eine verbindliche Ursprungsauskunft schafft Klarheit, bindet aber auch. Eine verbindliche Ursprungsauskunft kann auch für Lieferantenerklärungen eingesetzt werden. mehr

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Ermächtigter Ausführer: Voraussetzungen

Der Ermächtigte Ausführer muss keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED ausstellen lassen. Um die Bewilligung zu erhalten, muss eine Arbeits- und Organisationsanweisung erstellt werden. Das neue Merkblatt des Zolls haben wir hinterlegt. mehr

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Freihandelsabkommen Südkorea

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea ist zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Wegen zahlreicher Nachfragen haben wir unsere Informationen erneut überarbeitet. Bitte verwenden Sie für Südkorea die Ursprungsangabe Europäische Union oder EU. Weiterhin finden Sie einen Abgleich der Ursprungsregeln und eine Organisationsanweisung für Ermächtigte Ausführer.  mehr

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Die Pan-Euro-Med-Freihandelszone

Die Integration der Mittelmeeranrainer und der EU führt zu einer neuen Freihandelszone. Die Regelungen sind kompliziert (Kumulationsvermerk), müssen aber nicht genutzt werden. Die EU-Kommission hat eine neue Matrix zum Stand der abgeschlossenen Abkommen veröffentlicht. mehr

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Balkan-Kumulationszone

Freihandelsabkommen zwischen der EU, den Westbalkanstaaten und der Türkei sehen die Möglichkeit der Ursprungskumulierung vor. Details zu den Regelungen und eine Matrix zum Stand der abgeschlossenen Abkommen finden Sie hier. mehr

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Lieferantenerklärung Türkei

In der Regel werden Waren türkischen Ursprungs mit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR importiert. Falls für diese Waren innerhalb der EU eine Lieferantenerklärung ausgestellt werden soll, ist zusätzlich eine besondere Lieferantenerklärung aus der Türkei erforderlich. Wir haben die Vorlagen hinterlegt. mehr

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Neue Ursprungsregeln im Allgemeinen Präferenzsystem

Im Bereich des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gibt es Änderungen bei den Ursprungsregeln, die zum Teil seit dem 1. Januar 2011 gelten. mehr

DOKUMENT-NR. 10371

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