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INTERNATIONAL

Einfuhr: Empfängerlisten weiterhin möglich

Beim Import in die EU - insbesondere über die deutsch-schweizerische Landgrenze - werden bei Sendungen, die an eine Vielzahl von Empfängern gerichtet sind, häufig papiergestützten Empfängerlisten verwendet. ATLAS-Einfuhr bietet hier bislang nur wenig geeignete Funktionen. 

Gemäß einer Verfügung des Bundesfinanzministeriums sollte eine Verwendung von im elektronischen Verfahren bereits seit 2009 nicht mehr möglich sein, nach erheblichen Protesten wurde dies bis Ende 2011 weiterhin zugelassen.

Jetzt konnte die IHK Hochrhein-Bodensee beim Bundesfinanzministerium erreichen, dass die die Verwendung von papiergestützten Empfängerlisten im Fall von Zollanmeldungen mit dem Verfahrenscode 4000 bis zur Anwendbarkeit des modernisierten Zollkodex (dass heisst bis auf weiteres, da dieser nicht 2013 in Kraft treten wird) MZK verlängert worden ist.

Das Bundesfinanzministerium führt weiter aus:

"Im Fall von Zollanmeldungen mit dem Verfahrenscode 4200 (Hinweis IHK: steuerbefreite innergemeinschaftliche Anschlusslieferung) dagegen ist die Verwendung von papiergestützten Empfängerlisten ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr zulässig; hier wird die Übergangsfrist nicht verlängert. In diesen Fällen ist zur Gewährung der Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 UStG die Prüfung der in der Zollanmeldung umsatzsteuerrelevanten Daten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummern) für jeden Erwerber unverzichtbar. Die im IT-Verfahren ATLAS eingerichtete, automatisierte Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann bei Verwendung von Papierlisten nicht angewandt werden und eine manuelle Prüfung wäre nur mit einem unvertretbar hohen zeitlichen und personellen Aufwand möglich."

DOKUMENT-NR. 29356

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