INTERNATIONAL
Textilquoten und -kontingente
Einfuhren definierter Textil- und Bekleidungserzeugnisse aus bestimmten Drittländern sind genehmigungspflichtig. Die betroffenen Waren und Genehmigungsverfahren werden in den so genannten Einfuhrausschreibungen veröffentlicht. In der Servicespalte neben diesem Text finden Sie die Einfuhrausschreibungen, die das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2012 veröffentlicht hat.
Regelungen für das Jahr 2012 (entsprechend 2011)
- Republik Belarus
Für bestimmte Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Belarus gelten weiterhin mengenmäßige Beschränkungen (Autonome Kontingente). - Republik Belarus
Die Einfuhr bestimmter Bekleidungswaren im Rahmen einer passiven Veredelung unterliegt Höchstmengen. - Demokratische Volksrepublik Korea
Für bestimmte Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Demokratischen Volksrepublik Korea gelten weiterhin mengenmäßige Beschränkungen (Autonome Kontingente)
| Ursprungsland | erforderliches Dokument für die Einfuhr (zusätzlich zum Ursprungszeugnis) |
| Republik Belarus (passive Veredelung) | Bewilligung für die wirtschaftliche passive Veredelung (BAFA) |
| Republik Belarus | Ausfuhrlizenz aus Belarus und Einfuhrlizenz (BAFA) erforderlich |
| Demokratische Volksrepublik Korea | Einfuhrlizenz (BAFA) |
Nähere Informationen erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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DEUTSCHE AUSLANDSHANDELSKAMMERN (AHK)