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INTERNATIONAL

Übersicht über Einfuhrbeschränkungen

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen.

Einfuhrfibel
Die Einfuhrfibel (Stand Januar 2011) liefert eine Übersicht über die bestehenden Importbeschränkungen in der Europäischen Union (EU). Auf insgesamt 15 Seiten fasst des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die aktuell geltenden Regelungen zusammen und listet weiterführende Links auf. Sie finden die Einfuhrfibel in der Servicespalte neben diesem Text.

Einfuhrliste
Wichtige Beschränkungen enthält unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz mit der Einfuhrliste.

Die Einfuhrliste enthält, nach Warennummer sortiert, alle Waren,

  • die nur mit Genehmigung eingeführt werden können
  • für deren Einfuhr besondere Verfahrensvorschriften einzuhalten sind (z. B. Einfuhrkontrollmeldung, Vorlage von Ursprungszeugnissen u.a.)
  • bei deren Einfuhr eine Einfuhrlizenz vorzulegen ist
  • die Marktorganisationen, Handelsregelungen oder Verwendungsbeschränkungen unterliegen

Sie finden die Einfuhrliste 2012 in der Servicespalte neben diesem Text.

Daneben beschränkt eine Reihe nicht-außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, wie z. B. das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht die Einfuhr von Waren.

DOKUMENT-NR. 7582

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