Durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 soll sichergestellt werden, dass Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft gelangen, Anforderungen für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Verbraucher- und Umweltschutz erfüllen.
Ziel der Marktüberwachung ist, dass Produkte nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellen und sonstige in den betreffenden Rechtsnormen geregelte Anforderungen erfüllen. Die wirksamste Art und Weise zu gewährleisten, dass keine unsicheren oder nicht mit den geltenden Anforderungen übereinstimmenden Einfuhrwaren in Verkehr gebracht werden, ist die Durchführung geeigneter Kontrollen dieser Produkte beim Einfuhrvorgang. Dies erfordert die Einbindung der Zollbehörden in die Kontrollen und eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den Marktüberwachungsbehörden.
Aus diesem Grund hat die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten "Leitlinien für Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen" erarbeitet, um die Zollbehörden bei der wirksamen Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu unterstützen und um die Zusammenarbeit von Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zu fördern.