Marc Bauer
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Mit der Verordnung (EU) 955/2011 wurde die bislang bestehende Verpflichtung zur Vorlage von Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr in die EU aufgehoben. Die Verordnung tritt am 24. Oktober 2011 in Kraft. Hintergrund der Aufhebung der bislang geltenden Verordnung (EG) 1541/98 ist, dass fast alle mengenmäßigen Beschränkungen im Textil- und Bekleidungssektor entfallen sind.
Die Zollverwaltung kann jederzeit die in der Einfuhranmeldung gemachten Angaben zum Warenursprung überprüfen und "Beweismittel" verlangen. Dies ist nach unseren Erkenntnissen nicht in großem Umfang geschehen.
Falls die Textilerzeugnisse weiter exportiert werden sollen und in diesem Zielland ein Ursprungszeugnis erforderlich ist, ist es weiterhin zweckmäßig, über ein Ursprungszeugnis aus dem Ursprungsland zu verfügen.
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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