INTERNATIONAL
Exportkontrolle: EG-Dual-use-Verordnung
Seit 27. August 2009 ist die neue EG-Dual-use-Verordnung (VO (EG) Nr. 428/2009) in Kraft. Die Verordnung regelt in allen EU-Mitgliedsstaaten welche Waren, Technologien und Softwareprodukte beim Export eine Genehmigung benötigen. Betroffen sind Güter, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Die Anlage I dieser Verordnung entspricht im wesentlichen dem Teil I C der deutschen Ausfuhrliste.
Die neue Verordnung über eine "Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck" ersetzt die bisher gültige gleichlautende Verordnung aus dem Jahr 2000.
Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die EU-Dual-use-Verordnung finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.
Praktische Auswirkungen:
- Transithandelsgeschäfte: der Handel mit Dual-use-Gütern, die nicht das Zollgebiet der EU berühren, ist genehmigungspflichtig. In Deutschland besteht schon seit längerem eine entsprechende Regelung.
- Durchfuhren: die Durchfuhr bestimmter Dual-use-Güter durch das Zollgebiet der EU kann verboten werden. Dies betrifft ausschließlich Nichtgemeinschaftswaren, d.h. Waren, die sich nicht im zollrechtlich freien Verkehr befinden. In der Praxis dürfte es um Waren gehen, die sich in einem zollrechtlichen Versandverfahren befinden.
- Die Güterliste wurde angepasst. Einen Überblick finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.
Externe Links
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BAFA-Information (Link: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_recast.pdf)
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DEUTSCHE AUSLANDSHANDELSKAMMERN (AHK)