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INTERNATIONAL

Ausfuhrgenehmigungen beantragen: ELAN-K2 oder Vordruck

Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen und andere Verwaltungsakte des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können elektronisch oder in Papierform gestellt werden. Über 80 Prozent aller Anträge werden über das elektronische System ELAN-K2 gestellt. Dieses bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Papierantragstellung und sorgt für eine schnellere Bearbeitung.

Mit ELAN-K2 können folgende Anträge bzw. Formulare beim BAFA gestellt oder eingereicht werden:

  • Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen
  • Nullbescheide
  • Voranfragen
  • Auskünfte zur Güterliste
  • Handels- und Vermittlungsgeschäfte
  • Sammelausfuhrgenehmigungen
  • Internationale Einfuhrbescheinigungen
  • Wareneingangsbescheinigungen
  • Meldungen zu Komplementärgenehmigungen und
  • Formulare im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Meldung (Meldeformular M1) von Allgemeinen Genehmigungen

ELAN-K2 hat das bisherige ELAN-System vollständig abgelöst. Um ELAN-K2 nutzen und damit elektronisch Anträge beim BAFA stellen zu können, müssen Unternehmen sich aus rechtlichen Gründen neu registrieren lassen. Anträge auf Verlängerungen von Auskünften zur Güterliste können ebenfalls nur nach Neuregistrierung erfolgen.

Das BAFA bittet darum, die Registrierung möglichst frühzeitig vorzunehmen, um Engpässe bei der Freischaltung zu vermeiden. Zugang zu dem ELAN-K2 System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Umfangreiche Informationen zu ELAN-K2 sowie generelle Ausfüllhilfen für die Papiervordrucke finden Sie in der Spalte rechts neben diesem Text.

Seit 10. März 2012 muss für Zollanmeldungen (ATLAS Release 8.4/AES 2.1) statt der bisherigen Zollnummer die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) verwendet werden. Deswegen hat das BAFA die Datenbank im Bereich Ausfuhr umgestellt: auch hier ist statt der Zollnummer die EORI-Nummer anzugeben. Anträge, die vor dem 10. März 2012 mit Angabe der Zollnummer gestellt wurden, können nur dann weiterbearbeitet werden, wenn eine gültige EORI-Nummer vorliegt, dann erfolgt eine automatische Zuordnung. Informationen des BAFA finden Sie unter "Externe Links". Und unter "Mehr zum Thema" gibt es Informationen zur EORI-Nummer.

DOKUMENT-NR. 33509

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