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INTERNATIONAL

Die Ausfuhrliste: Liste der genehmigungspflichtigen Güter

Die Ausfuhrliste enthält alle Waren, deren Ausfuhr wegen ihrer technischen Produkteigenschaften grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Diese Genehmigung ist erforderlich für Lieferungen in alle Länder außerhalb der EU. Natürlich gibt es hiervon Ausnahmen. In diesen Fällen sind die Länder, für die eine Genehmigung erforderlich ist, ausdrücklich vermerkt.

Die Liste ist häufigen Änderungen unterworfen. Die jeweils aktuellste Version der Ausfuhrliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten Sie unter dem Link in der Servicespalte neben diesem Text. Die Liste sollte regelmäßig überprüft werden, um vor ungenehmigten Ausfuhren geschützt zu sein.

Die Ausfuhrliste besteht zur Zeit aus den Teilen I A und I C.

  • Teil I A enthält militärische Güter gemäß deutschem Recht.
  • Teil I C enthält Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use), die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können.

Dieser Teil der Ausfuhrliste beruht im Wesentlichen auf einer EG-Verordnung, der so genannten Dual-use-Güter-Verordnung. Die EU setzt dabei die Entscheidungen, die in einzelnen internationalen Gremien getroffen wurden, in europäisches Recht um. Dies ist zuletzt mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009 geschehen. Die deutsche Ausfuhrliste wurde mit der 109. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste zum 16. April 2010 entsprechend angepasst. Im Februar 2012 soll die nächste Änderung erfolgen.

In der Servicespalte neben diesem Text finden Sie

  • eine unverbindliche Übersicht der Änderungen (erstellt durch das BAFA)
  • den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 3/2010 zur Erläuterung der Änderungen

DOKUMENT-NR. 5300

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