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Personenbezogene Embargos der EU (Dokument-Nr.: 5380)
INTERNATIONAL
Frühwarnhinweise: Fassung Mai 2011
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Frühwarnschreiben grundlegend überarbeitet, neu strukturiert und den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Mit der aktuellen Fassung Stand Mai 2011 wurden alle früheren Frühwarnschreiben ausdrücklich aufgehoben.
Die Frühwarnschreiben der Bundesregierung sollen Unternehmen der Exportwirtschaft sensibilisieren, die von Beschaffungsversuchen im Kontext von Massenvernichtungswaffen, Trägertechnologie und besonders kritischen Rüstungsvorhaben betroffen sein könnten. Mit diesen Hinweisen soll vermieden werden, dass deutsche Unternehmen unabsichtlich zur Beschaffung von Gütern im Rahmen der genannten Zwecke beitragen.
Es bestehen Frühwarnschreiben für folgende Länder:
- Iran
- Nordkorea
- Pakistan
- Sudan
- Syrien
- Vereinigte Arabische Emirate (Dubai).
Frühwarnschreiben listen kritische Empfänger auf, die einen Bezug zu folgenden Bereichen haben:
- konventionelle Rüstung
- Massenvernichtungsmittel
- Trägertechnologie
Die Bundesregierung macht darauf aufmerksam, dass
- die Frühwarnschreiben vertraulich für den firmeneigenen Gebrauch zu verwenden sind und nicht denjenigen zugeleitet werden sollen, vor denen in diesen Frühwarnschreiben gewarnt wird.
- die Schreiben ausschließlich für die Verwendung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gedacht sind.
- bestehende Sanktionsverordnungen neben und unabhängig von den Frühwarnschreiben zu beachten sind.
Die aktuellen Frühwarnschreiben liegen der IHK Region Stuttgart vor. Exporteure können bei der Prüfung ihrer Exporte auf eine Genehmigungspflicht die Frühwarnhinweise für das jeweils relevante Empfängerland bei der IHK anfordern. Die Nennung eines Kunden im Frühwarnschreiben muss für den Ausführer ein Warnsignal sein und eine vertiefte Prüfung des Ausfuhrgeschäfts auslösen. Im Zweifel kann auch bei ungelisteten Gütern die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA in Betracht gezogen werden.
