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INTERNATIONAL

Stellungnahme zum EU-Grünbuch: Exportkontrolle harmonisieren

Am 30. Juni 2011 hat die Europäische Kommission das Grünbuch über das System der EU zur Ausfuhrkontrolle von Dual-Use-Gütern veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation über potentielle Reformfelder eröffnet.

Der Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, unterliegt den Vorschriften der Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) und ist genehmigungspflichtig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert in einem Merkblatt ausführlich über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften.

Mit dem Grünbuch eröffnete die Kommission eine breite öffentliche Diskussion zur Funktionsweise des derzeitigen EU-Systems zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. 

In Rahmen dieser öffentlichen Konsultation hat auch die IHK Region Stuttgart als Federführerin im Bereich Außenwirtschaft stellvertretend für die baden-württembergischen IHKs und deren Mitgliedsunternehmen Stellung genommen.

Grundsätzlich begrüßt die IHK Region Stuttgart die Harmonisierungsinitiative. Als entscheidend wird jedoch eine wettbewerbsgerechte Umsetzung angesehen. Dazu gehört eine europaweit einheitliche praktische Umsetzung der Dual-Use-Verordnung um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Eine Bestandsaufnahme europaweiter Unterschiede in der Umsetzung, beispielsweise in der Verfahrensdauer, wäre demnach zu begrüßen. Zudem kann lediglich eine entbürokratisierte und verfahrensbeschleunigende Lösung dem Ziel des einheitlichen Binnenmarktes gerecht werden. Dafür tritt die IHK Region Stuttgart im Interesse Ihrer Mitgliedsunternehmen ein.

DOKUMENT-NR. 99345

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