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BAFA-Merkblatt Technologietransfer (Link: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_tt.pdf)
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Neben Waren kann auch die Ausfuhr von Software oder Technologie oder die Erbringung technischer Dienstleistungen genehmigungspflichtig sein. Das BAFA hat ein Merkblatt zu den geltenden exportkontrollrechtlichen Beschränkungen im Bereich des Technologietransfers herausgegeben. Die relevanten Genehmigungspflichten und damit im Zusammenhang stehende Aspekte werden erläutert. Um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern, unterscheidet die Darstellung zwischen Informationen zur Frage, ob eine Genehmigung beim BAFA überhaupt beantragt werden muss sowie Angaben zur Antragstellung und zum eigentlichen Genehmigungsverfahren. Das Merkblatt richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Wissenschaftler in Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die über technisches Knowhow verfügen und dieses Wissen grenzüberschreitend oder an nicht im deutschen Wirtschaftsgebiet ansässige Personen weitergeben. Das Merkblatt ist in der Servicespalte neben dem Text hinterlegt.
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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