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INTERNATIONAL

Warennummer/Warenverzeichnis 2012

1. Bedeutung
2. Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses
3. Aufbau der Warennummer
4. Komplizierte Einreihung - Grundlagen
5. (Verbindliche) Auskunft zur richtigen Warennummer
6. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System

1. Bedeutung

Warennummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Waren werden immer nach ihrer technischen Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.

Gerade in elektronischen Zollsystemen mit ihren direkten Verknüpfungen hat eine falsche Warennummer oft umfassende Folgen. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) werden die erforderlichen Angaben bei der Ein- oder Ausfuhr erfasst. Diese Codierungen (beispielsweise Y901) und Zusatzcodes, die bei den Zollanmeldungen anzugeben sind, lassen sich immer im EZT im Bereich Einfuhr oder Ausfuhr recherchieren. Zugang zum elektronischen Zolltarif haben Sie über die Servicespalte neben diesem Text.

2. Jährliche Änderung - Bezug des Verzeichnisses

Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich traditionell die Warennummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik im Internet bekanntgegeben. Das neue Warenverzeichnis 2012 und die Änderungen zum 1. Januar 2012 sind in einer ausführlichen und praktischen Information mit Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern dargestellt (siehe Servicespalte neben diesem Text).

Von den Änderungen betroffen sind Warennummern aus den Kapiteln 01-04, 06-12, 15-17, 20, 22-25, 27-32, 35, 37-39, 41, 43-44, 48, 56, 58, 61-65, 68, 70, 73-74, 76, 82, 84-85, 87, 90-91, 93, 95-96. Die meisten Wechsel sind im Kapitel 03 zu verzeichnen. Insgesamt halten sich die Fälle, in denen zwei oder mehr bisherige Warennummern zu einer neuen Warennummer zusammengefasst wurden, und die Fälle, in denen es zu einer bisherigen Warennummer mehr als eine neue Entsprechung gibt, ungefähr die Waage.

Bitte beachten Sie, dass ATLAS-Ausfuhr ungültige Warennummern erkennt und nicht verarbeiten kann.

3. Aufbau der Warennummer

Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.

  • Einfuhr in die EU: 11-stellige Codenummer
  • Ausfuhr aus der EU: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)

Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer

Beispiel (aus www.zoll.de):lebende Wildpferde
Codenummer:
01Kapitel - Harmonisiertes System
0101Position - Harmonisiertes System
0101 90Unterposition - Harmonisiertes System
0101 9019Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00Unterposition - TARIC
0101 9019 00 9Codenummer - Elektronischer Zolltarif

4. Komplizierte Einreihung - Grundlagen

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Fachsprache: Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich - häufig unbeachtet - am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:

  • unvollständige Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:

    • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
    • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
    • größere Warennummer sticht kleinere

Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die Erläuterungen finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text. Die letzte Fassung ist am 6. Mai 2011 herausgegeben worden.

5. (Verbindliche) Auskünfte zur richtigen Warennummer

Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies ein unhaltbarer Zustand, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:

  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb eines Hauptzollamtsbezirks: Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen"
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb Deutschlands: Klärung durch das IWM Dresden. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
  • unterschiedliche Auffassungen innerhalb der EU bzw. Wunsch nach verbindlicher Auskunft: hierzu gibt es das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung EU-weit. Die Einzelheiten zum Verfahren finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.
  • Tipp 1: vZTAs werden in der Regel nur für Einfuhren erteilt, nicht aber für Ausfuhren. Es ist aber immer denkbar, dass Sie Waren, die Sie heute ausführen, künftig einführen möchten. Dann würden Sie die vZTA für eine geplante Einfuhr beantragen und somit den Antrag begründen.
  • Tipp 2: die bereits erteilten vZTA können in einer EU-Datenbank recherchiert werden. Den Zugang und eine Anleitung zur Datenbank finden Sie in der Servicespalte neben diesem Text.

6. Basis der Warennummer: das Harmonisierte System

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warennummer der EU dar. Die Änderung des HS 2007 zum HS 2012 ist im Warenverzeichnis 2012 umgesetzt. Änderungen der Warennummer/des Harmonisierten Systems beteffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie z. B.

  • die Anmeldung der zutreffenden Codenummer
  • die Ermittlung des anzuwendenden Abgabensatzes
  • die Einkaufs- und/oder Verkaufspreiskalkulation
  • die Wahrnehmung der Pflichten eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • die Ausstellung oder Anerkennung von Präferenznachweisen oder
  • die Außenhandelsstatistik und die Intrastat.

Weiterhin kann es seit 2007 international zu unterschiedlichen Auslegungen der Warennummer kommen, wenn einzelne Staaten HS 2002 anwenden, andere aber bereits HS 2007 bzw. jetzt HS 2012. Derzeit sind 102 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von 179 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet. Die nächste Änderung findet zum Jahreswechsel 2011/2012 statt. Informationen zum neuen Harmonisierten System 2012 finden Sie ebenfalls in der Servicespalte neben diesem Text.

Ihre IHK-Ansprechpartner zu diesem Thema sind:

IHK Region Stuttgart
Kirsten Stürner
Telefon 0711 2005-1335
kirsten.stuerner@stuttgart.ihk.de

Bezirkskammer Böblingen
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Telefon 07031 6201-8224
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Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen
Marijana Cagalj
Telefon 0711 39007-8332
marijana.cagalj@stuttgart.ihk.de

Geschäftsstelle Nürtingen
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Telefon 07022 3008-8612
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Bezirkskammer Göppingen
Gernot Imgart
Telefon 07161 6715-8431
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Bezirkskammer Ludwigsburg
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Bezirkskammer Rems-Murr
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