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INTERNATIONAL

Carnet ATA: Wiedereinfuhr aus der Schweiz

In der Vergangenheit gab es gelegentlich Schwierigkeiten mit der Abfertigung von Carnets ATA an der deutsch-schweizerischen Landgrenze. Die Bundesfinanzdirektion Südwest hat auf unsere Bitte hin sichergestellt, dass bei den nachfolgend genannten deutschen Grenzzollämtern nicht nur während der Öffnungszeiten für die gewerbliche Warenabfertigung, sondern auch während der Besetztzeiten der Reiseendenabfertigung die Abfertigung von Carnets ATA als Rückware bei der Wiedereinfuhr aus der Schweiz gewährleistet ist.

Es handelt sich um alle Landstraßenzollämter, die im Anhang 4 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen mit einem L ohne Stern gekennzeichnet sind:

  • Bad Säckingen
  • Bietingen
  • Erzingen
  • Friedrichshafen-Fähre
  • Grenzacherhorn
  • Jestetten
  • Konstanz-Autobahn
  • Laufenburg
  • Lottstetten
  • Neuhaus
  • Rheinfelden-Autobahn
  • Rielasingen
  • Stetten
  • Stühlingen
  • Waldshut
  • Weil-am-Rhein-Autobahn

Alle anderen Abfertigungsstellen sollten mit Carnet ATA nicht genutzt werden.

DOKUMENT-NR. 26750

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