Carnetausgabe
Die Ausgabe für alle Firmen und natürlichen Personen erfolgt durch die örtlich zuständige IHK.
Bearbeitungsweg
- Ausfüllen und Unterzeichnen des Carnetvordruckes und des Antrages (Original und Durchschrift) durch den Antragssteller oder dessen Vertreter. Das Carnetformular ist mit PC oder Schreibmaschine auszufüllen. In den Downloads rechts neben diesem Text finden Sie Dateivorlagen, die Sie zum Ausfüllen verwenden können. Der Ausdruck muss auf dem Carnetvordruck bzw. dem Antrag erfolgen!
- Vorlage dieser Unterlagen bei der IHK, die das Carnet prüft, mit Gültigkeits- und Ausgabedatum, Seitennummerierung sowie Siegel und Unterschrift versieht. wir benötigen einen Tag Bearbeitungszeit.
- Bestätigung der Nämlichkeit (Identität) der Ware im unteren Abschnitt (links) des grünen Carnet-Deckblattes durch das zuständige Binnenzollamt.
Hinweise zum Ausfüllen des Carnet ATA/CPD
Die stark umrandeten Felder im Carnet und in den Einlageblättern dürfen nicht von Ihnen ausgefüllt werden. Diese Felder sind für Eintragungen der IHK sowie der Zollverwaltung vorgesehen.
- Das Carnetformular ist mit PC oder Schreibmaschine auszufüllen.
- Feld A - Hier bitte den vollständigen Namen und die Anschrift des "Carnet-Inhabers" (Antragsteller) eintragen.
- Feld B - Hier bitte den Namen derjenigen Person oder der Spedition eintragen, die das Carnet und die Waren dem Zoll vorführt. Für den Fall, dass die Person/das Unternehmen noch nicht bekannt ist, bitte "gemäß besonderer Vollmacht (as power of attorney)" einsetzen und demjenigen, der mit dem Carnet reist, eine entsprechende Vollmacht (siehe: Externe Links) mitgeben.
- Feld C - Hier ist die beabsichtigte Verwendung des Carnets einzutragen: Messen und Ausstellungen (fairs and exhibitions), Warenmuster (commercial sample) oder Berufsausrüstung (professional equipment).
- Felder D bis F - Diese Felder auf den gelben und weißen Einlageblättern bitte erst unmittelbar vor der Zollabfertigung ausfüllen. Hier unterschreibt der Reisende mit Angabe des Grenzortes und des Grenzübergangsdatums.
- Rückseite–Allgemeine Liste - Die "Allgemeine Liste" mit den Warenbeschreibungen auf der Rückseite des Carnet-Deckblattes sowie allen Rückseiten der Einlageblätter und der Antragsrückseite müssen identisch sein. Der Warenwert (Zeitwert - ohne Umsatzsteuer) ist in Euro anzugeben. Bitte den nicht benötigten Platz entwerten (Buchhalternase). Reicht die jeweilige Rückseite für die Warenliste nicht aus, sieht das Carnet-Abkommen Zusatzblätter (jeweils in der entsprechenden Farbe) vor. Die Verwendung von kommerziellen Listen (Kopien) sollte der Ausnahmefall sein, da diese im internationalen Abkommen nicht vereinbart wurden und die Anerkennung eine Ermessensentscheidung der ausländischen Zollverwaltung ist.
In Spalte 1 erhält jede Ware eine "laufende Nummer". Gleichartige Waren können zusammengefasst werden, sofern jede mit einer eigenen laufenden Nummer versehen wird.
In Spalte 2 wird die handelsübliche Warenbezeichnung der Artikel eingetragen. Dabei sollten Prüf-, Fabrikations-, Seriennummern oder Typenschilder angegeben werden, um die Identifizierung der Ware zu erleichten.
In Spalte 3 wird die Stückzahl der in Spalte 2 bezeichneten Waren angegeben.
In Spalte 4 sind Gewicht oder Menge, in aller Regel in Kilogramm anzugeben.
Die Spalte 5 beinhaltet den Zeitwert der Waren.
Das Ursprungsland in Spalte 6 kann nach den ISO-Ländercode ausgefüllt werden.
Am Ende der »Allgemeinen Liste« sind die Spalten 3, 4 und 5 jeweils zu summieren.
Abschließend ist vom Antragsteller eine rechtsverbindliche Unterschrift auf dem grünen Carnet-Deckblatt im Feld J unten rechts "Unterschrift des Inhabers" und auf dem Carnet-Antrag zu leisten. Sollen andere Personen berechtigt werden, Carnets und Anträge zu unterzeichnen, muss der IHK eine Unterschriftenhinterlegung übergeben werden (siehe Servicespalte neben dem Text)
Behandlung der Einlageblätter durch den Zoll
Ausfuhr- bzw. Wiedereinfuhrblatt für die EU (gelb):
für jede Reise ein Satz (1 Ausfuhrblatt und 1 Wiedereinfuhrblatt). Der Binnenzoll bestätigt das Ausfuhrblatt mit Stempelabdruck. Der Trennabschnitt der Wiedereinfuhr wird von der Eingangszollstelle, bei der die Waren nach Aufenthalt im Ausland wieder eingeführt werden, an die Ausfuhrzollstelle zurückgesandt. Deshalb sollte der Carnetreisende bei der Abfertigung durch die Eingangszollstelle darauf achten, dass diese auf dem Stammabschnitt die Wiedereinfuhr der Gegenstände bescheinigt. Erfolgt keine Wiedereinfuhr der Ware in die Europäische Union, ist der Carnetantragsteller verpflichtet, die ausgebende IHK und die Zollverwaltung umgehend zu informieren und eine Ausfuhranmeldung für die nicht wieder eingeführte Ware beim Zollamt abzugeben.
Einfuhr- bzw. Wiederausfuhrblatt für das Bestimmungsland (weiß):
für jedes Bestimmungsland ein Satz (1 Einfuhrblatt und 1 Wiederausfuhrblatt). Die Waren und das Carnetformular müssen dem ausländischen Zollbeamten an der Grenze des Einfuhrlandes vorgelegt werden. Dieser entnimmt das weiße Trennabschnittsblatt "Einfuhr" (DIN-A-4-Blatt) zum Nachweis, dass die Waren eingeführt wurden. Auf dem Stammabschnittsblatt "Einfuhr" trägt der Zollbeamte die Positionsnummern der eingeführten Waren ein (Punkt 1). Bei der Wiederausfuhr wird analog mit dem weißen Wiederausfuhrblatt und dem Stammabschnittsblatt "Wiederausfuhr" verfahren und bescheinigt, welche Warenpositionen ausgeführt worden sind.
Werden nicht alle im Carnet verzeichneten Waren ins Ausland verbracht, sind keine Streichungen notwendig, sondern es kann eine Teileinfuhr erfolgen. Wichtig ist, dass der Zollbeamte nur die Waren einträgt, die auch tatsächlich eingeführt werden. Es kann auch vorkommen, dass die Waren nicht alle mit einer Reise wieder das Land verlassen (Teilausfuhr), sondern erst mit mehreren Reisen. Am Schluss der Benutzung müssen alle einmal eingeführten Waren wieder das jeweilige Land verlassen haben.
Trägt der ausländische Zollbeamte unter "Frist für die Wiederausfuhr/Wiedergestellung der Waren beim Zoll” (Punkt 2.) eine Frist ein, muss geprüft werden, ob diese eingehalten werden kann (evtl. Fristverlängerung beantragen). Bei Fristüberschreitung ist die Zollverwaltung berechtigt, die Einfuhrabgaben zu erheben, auch wenn die Waren nur wenige Tage später ausgeführt wurden.
Transitblätter für die Durchfuhr/den Transit (blau):
für jede Durchfahrt pro Land zwei Trennabschnittsblätter (1 Blatt bei der Einreise und 1 Blatt bei der Ausreise) bzw. Stammabschnittsblätter (nach Anzahl der Durchfuhrländer). Blaue Transitblätter sind immer für die Durchfuhr eines Landes sowie für die Anweisung zu bestimmten Zollstellen (z. B. Messe- oder Binnenzollämter) erforderlich. Der Transitverkehr wird grundsätzlich in der gleichen Weise durchgeführt wie die vorübergehende Ein- und Ausfuhr. Von besonderer Bedeutung ist im Transitverkehr die Wiederausfuhr- bzw. Wiedergestellungsfrist (Punkt 2. im Stammabschnittsblatt). Sie beträgt in der Regel nur wenige Tage und muss unbedingt eingehalten werden.
Besonderheit: Carnet CPD für Taiwan
Die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan kann nur mit dem Carnet CPD erfolgen.
Wichtiges zum Schluss
Antragssteller, die falsche Angaben machen, können von der Ausgabe weiterer Carnets ATA/CPD ausgeschlossen werden.
Ihre IHK-Ansprechpartner zu diesem Thema sind:
IHK Region Stuttgart
Kirsten Stürner
Telefon 0711 2005-1335
kirsten.stuerner@stuttgart.ihk.de
Bezirkskammer Böblingen
Peggy Vollmer
Telefon 07031 6201-8245
peggy.vollmer@stuttgart.ihk.de
Jutta Keil
Telefon 07031 6201-8247
jutta.keil@stuttgart.ihk.de
Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen
Marijana Cagalj
Telefon 0711 39007-8332
marijana.cagalj@stuttgart.ihk.de
Geschäftsstelle Nürtingen
Helmi Veygel
Telefon 07022 3008-8612
helmi.veygel@stuttgart.ihk.de
Bezirkskammer Göppingen
Helga Knabe
Telefon 07161 6715-8433
helga.knabe@stuttgart.ihk.de
Monika Oppel
Telefon 07161 6715-8432
monika.oppel@stuttgart.ihk.de
Bezirkskammer Ludwigsburg
Ute Minßen
Telefon 07141 122-1012
ute.minssen@stuttgart.ihk.de
Tina Hönes
Telefon 07141 122-1013
tina.hoenes@stuttgart.ihk.de
Bezirkskammer Rems-Murr
Raffael Walter
Telefon 07151 95969-8736
raffael.walter@stuttgart.ihk.de
Corinna Kobus
Telefon 07151 95969-8738
corinna.kobus@stuttgart.ihk.de