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INTERNATIONAL

Carnet ATA: Israel verlangt Angabe des Empfängers

Bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren mit Carnet ATA nach Israel ist nach Angaben des israelischen Zollbürgen in Feld B des Carnet-Formulars der Empfänger in Israel einzutragen. Die Regelung gilt seit 1. April 2011.

DOKUMENT-NR. 82414

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