Kirsten Stürner
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Bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren mit Carnet ATA nach Israel ist nach Angaben des israelischen Zollbürgen in Feld B des Carnet-Formulars der Empfänger in Israel einzutragen. Die Regelung gilt seit 1. April 2011.
© Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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