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Carnet ATA: Schweiz verlangt Veterinärzeugnis bei der Einfuhr von Pferden
Seit dem 1. Januar 2011 ist bei der Einfuhr von Pferden aus der EU, die länger als sieben Tage in der Schweiz verbleiben, ein amtstierärztliches Zeugnis vorzulegen. Hier handelt es sich um eine Maßnahme, die die Seuchenvorsorge stärken soll. Verschiedene Pferdeseuchen wie die Pferdepest, das West Nil Fieber oder die Equine Infektiöse Anämie (EIA), haben verheerende Folgen für die Pferdepopulation. Bei Fragen zum amtstierärztlichen Zeugnis wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
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DEUTSCHE AUSLANDSHANDELSKAMMERN (AHK)