Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) und gliedert sich in die Bereiche finanzielle und technische Zusammenarbeit (FZ und TZ)
Hauptaufgabe der Finanziellen Zusammenarbeit ist, die Partnerländer bei der Finanzierung von Maßnahmen zu unterstützen, die für ihre Entwicklung wichtig sind - zum Beispiel Investitionen in das Bildungs- und Gesundheitssystem, in die Wasserversorgung, in die Energiewirtschaft oder in die Landwirtschaft.
Damit solche Investitionen zu dauerhaften Verbesserungen führen, müssen sie von Reformprozessen begleitet werden. Finanzielle Zusammenarbeit findet darum immer in enger Abstimmung mit anderen deutschen oder internationalen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt.
Auswahl und Durchführung der Vorhaben
Die Vorhaben, die mit Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit gefördert werden sollen, werden von der Bundesregierung gemeinsam mit der Regierung des Partnerlandes entwickelt. Das Ziel dieser Vorhaben, das Volumen der finanziellen Förderung und weitere wichtige Details werden vertraglich vereinbart. Im Namen der Bundesregierung übernimmt dann die KfW Entwicklungsbank (KfW) die Durchführung der Finanziellen Zusammenarbeit. Die KfW Entwicklungsbank führt die KfW Projekte nicht selbst durch. Projektträger ist immer eine Institution im Partnerland. Dies ist in den meisten Fällen eine staatliche Institution; es kann aber auch ein privates Unternehmen oder eine Nichtregierungsorganisation sein.
Die KfW überprüft, ob die geplanten Vorhaben sinnvoll und erfolgversprechend sind. Sie unterstützt die Projektträger im Partnerland bei der Vorbereitung und betreut sie bei der Durchführung. Wenn die Darlehensverträge unterzeichnet sind, stellt die KfW das Geld zur Verfügung. Sie kontrolliert den Verlauf der finanzierten Maßnahme und überprüft am Ende den Erfolg.
Informationen zum Projektzyklus von KfW-finanzierten Projekten finden Sie bei der KfW-Entwicklungsbank - Rubrik Unsere Arbeitsweise. Informationen für Consultants und Lieferanten, die sich sich für Ausschreibungen interessieren sind bei der KfW-Entwicklungsbank - Rubrik Vergabe von Aufträgen hinterlegt.
Technische Zusammenarbeit
Die Technische Zusammenarbeit vermittelt wirtschaftliche, organisatorische und technische Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie soll die Leistungsfähigkeit von Menschen und Organisationen stärken und dadurch vor allem die ärmeren Bevölkerungsgruppen unterstützen. Weitere Ziele der Technischen Zusammenarbeit sind die Beteiligung der Zivilgesellschaft und die Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen in den Partnerländern.
Die Inhalte und das Volumen der staatlichen Technischen Zusammenarbeit werden mit den einzelnen Partnerländern in Regierungsverhandlungen festgelegt und vertraglich vereinbart. Mit der Durchführung der Vorhaben der von Staat zu Staat vereinbarten Zusammenarbeit wird die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) von der deutschen Regierung beauftragt. Diese wiederum schaltet geeignete Firmen der privaten Wirtschaft ein. Sie beauftragt Beratungsfirmen mit der Erstellung von Gutachten und der Durchführung komplexer Beratungsvorhaben. Sie vergibt an nationale und internationale Lieferanten Aufträge für die Beschaffung von technischen Ausrüstungen und Sachgütern.
Weitere Informationen zu den Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit finden Sie bei der GIZ.
Die KfW-Finanzierungen und -Ausschreibungen sowie die Maßnahmen im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit finden Sie aktualisiert und recherchierbar in den Datenbanken "Internationale Ausschreibungen" und "Entwicklungsprojekte" der Bundesagentur für Außenwirtschaft und Standortmarketing (gtai).