Leitlinien zur Verbingung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten
Die von allen EU-Mitgliedstaaten erarbeiteten Leitlinien
präzisieren die grenzüberschreitende Verbringung von
Elektro/Elektronik-Altgeräten. Diese Leitlinien können Sie gerne im
nebenstehenden Servicefeld downloaden.
Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16.
März 2005 werden die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über die Elektro- und
Elektronik-Altgeräte
(WEEE)
sowie die Richtlinie
2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar
2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten
(RoHS)
in nationales Recht
umgesetzt.
Die DIHK-Broschüre "Elektronikschrottentsorgung in
Europa und International" (September 2006) informiert über den
Umsetzungsstand.
Die EU-Richtlinien über "Elektro- und Elektronik-Altgeräte"
(WEEE) und zur "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" (RoHS) sind am 13.
Februar 2003 in Kraft getreten und sollten bereits zum 13. August
2004 national umgesetzt sein. Beide Richtlinien sind nun in den
meisten Mitgliedstaaten in nationales Recht implementiert und
praktisch umgesetzt worden. Dabei wird jedoch deutlich, dass alle
25 Mitgliedstaaten
(Übersicht)
eine
national unterschiedliche Umsetzung organisiert haben. Zudem hat
die Einführung der europäischen RoHS-Richtlinie zahlreiche
Stoffbeschränkungen in und außerhalb Europas nach sich gezogen.
In Deutschland wurden die EU-Richtlinien bereits mit dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt, das seit
30. August 2005 mit unterschiedlichen Fristen in Kraft ist. Hierzu
gibt es eine Broschüre des DIHK, in der detailliert auf die
rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung
eingegangen wird. Die Broschüre können Sie bestellen zum Preis von
10 Euro im nebenstehenden Servicefeld.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das Bundesumweltministerium hat seine seit längerem
angekündigten Auslegungshinweise zum Geltungsbereich des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorgelegt. Die 15-seitige
Broschüre enthält eine Reihe von bemerkenswerten Klarstellungen.
Diese betreffen zum Beispiel ortsfeste Werkzeuge,
Gebäudeinstallationseinrichtungen, "Haushalts"-Großgeräte,
infektiöse Messgeräte und dergleichen. Das Gesetz, die Elektro- und
Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung und die Begründung sowie
das Hintergrundpapier und weitere Informationen finden Sie
hier.
Entsorgung von Elektro-Altgeräten - Vertragsklauseln für
das Business-to-Business-Geschäft - Broschüre des ZVEI
Das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) regelt im
Wesentlichen die Verantwortung der Hersteller für die Rücknahme und
Entsorgung von Elektro-Altgeräten. Das Gesetz gilt aber nicht nur
für privat genutzte Geräte (Business-to-Consumer) sondern auch für
Geräte, die ausschließlich von professionellen Anwendern genutzt
werden (Business-to-Business). Für letzteren Bereich gelten
teilweise vereinfachte Anforderungen. Der Zentralverband
Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) hat hierzu eine
Broschüre veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie
hier.