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INNOVATION UND UMWELT

CE-Kennzeichnung und Normung

1. Produktgruppen
2. Konformitätsbewertungsverfahren
3. Anbringen CE-Kennzeichnung

Viele Produkte, die auf dem EU-Markt erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen. Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass spezifische gesetzliche Vorgaben und Richtlinien,  u. a. zu Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung ist dann der Reisepass für die gesamte EU.

Welche Produktgruppen betrifft das?
Beispielsweise unterliegen Maschinen, Druckgeräte sowie elektrische Geräte der Kennzeichnungspflicht. Der Hersteller ist zur CE-Kennzeichnung verpflichtet, wenn auf sein Produkt eine oder mehrere der EU-Richtlinien anzuwenden sind. Einen Link zu den aktuellen Richtlinien finden Sie unter "Externe Links" neben diesem Text. Jeder Hersteller prüft in eigener Verantwortung, welchen Richtlinien sein Produkt unterliegt. Ein Produkt, auf das keine der Richtlinien anzuwenden ist, darf im Regelfall nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.

Was ist zu tun, wenn ich mein Produkt kennzeichnen muss? 
Ist ein Produkt CE-kennzeichnungspflichtig muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Bei erfolgreicher Bewertung und vorhandenem Know-how zur CE-Kennzeichnung kann der Unternehmer die Konformitätserklärung selbst erstellen. Für jede Richtlinie gibt es eine klar strukturierte Vorgehensweise für die Konformitätsbewertung. Sie finden die Flussdiagramme für das Konformitätsverfahren im Leitfaden der Europäischen Kommission. Einen Link zum Download des Leitfadens finden Sie neben diesem Text. Die Konformitätsbewertung erfolgt dann entsprechend der Richtlinien entweder durch den Hersteller oder durch eine „benannte Stelle”, wie beispielsweise eine technische Prüforganisation. Einen Link zur aktuellen "Liste der „Benannten Stellen” finden Sie ebenfalls neben dem Text.

Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten, der die Erklärung ausstellt
  • Produktdetails (Fabrikat, Typ, Los-, Chargen oder Seriennummer, Ursprung)
  • alle angewandten Richtlinien, präzise und vollständige Angaben über technische Normen und Spezifikationen, die angewandt wurden
  • Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung, Unterschrift und Funktion oder eine gleichwertige Kennzeichnung des Bevollmächtigten
  • Erklärung, dass der Hersteller und ggf. sein Bevollmächtigter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt
  • ggf. Angaben zur benannten Stelle
  • ggf. Name und Anschrift der Person, die die technische Dokumentation aufbewahrt
  • ggf. zusätzliche Angaben (Qualität, Kategorie).

Neben diesem Text finden Sie ein Beispiel für eine Konformitätserklärung für eine Maschine zum downloaden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Bei abgestimmten Produktgruppen muss die Konformitätserklärung dem Produkt beigelegt werden. In diesem Fall muss die Konformitätserklärung in der Amtsprache des Landes, in dem das Produkt genutzt wird, verfasst sein. Generell muss die Konformitätserklärung in einer der Amtsprachen der Gemeinschaft ausgestellt werden.

Anbringen der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller selbst bzw. seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten angebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die CE-Kennzeichnung eine bestimmte vorgeschriebene Proportion hat, gut sichtbar, leserlich und dauerhaft befestigt ist. Sofern eine benannte Stelle am Verfahren beteiligt war, muss die jeweilige Kennnummer der benannten Stelle hinter der CE-Kennzeichnung stehen.

Wie muss das CE-Zeichen aussehen? 
Das CE-Zeichen hat ein genau vorgeschriebenes Schriftbild, das eingehalten werden muss. Sie können es verkleinern oder vergrößern, wobei Sie die Proportionen beibehalten müssen. Das CE-Zeichen muss mindestens 5 mm hoch sein. Sie finden die offizielle Vorlage der Europäischen Kommission unter "externe Links" zum downloaden.

Was muss ich als Importeur beachten?
Sofern der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen ist, muss der Importeur die Konformitätserklärung und die technischen Dokumente beibringen können. Der Importeur sollte sich daher eine schriftliche, förmliche Zusicherung des Herstellers ausstellen lassen, dass ihm die Unterlagen zugänglich gemacht werden. Der Importeur muss sicherstellen, dass er jederzeit zum Hersteller Kontakt aufnehmen kann.

Wird die Einhaltung der Richtlinien überwacht?
In der Bundesrepublik Deutschland ist beispielsweise die Bundesnetzagentur für die Überwachung der Einhaltung der Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit und zu den Telekommunikationseinrichtungen zuständig. Die Gewerbeaufsichtsämter nehmen auf Länderebene ebenfalls die Funktion der Marktaufsicht wahr.

Mit welchen Konsequenzen muss ich bei Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht rechnen?
Sie haben zunächst die Möglichkeit, die Konformität Ihres Produktes herzustellen. Bei Gefahr von Gesundheit und Sicherheit können allerdings auch sofort Maßnahmen erforderlich werden. Wird keine ausreichende Konformität erzielt, wird die Marktaufsichtsbehörde das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme des Produktes einschränken oder sogar untersagen. Je nach Grad der Nichtkonformität sind strafrechtliche Sanktionen möglich.

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