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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens

1. Genehmigungserfordernis
2. Nachweis der fachlichen Eignung
2.1 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
3. Prüfungsvorbereitung
4. Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung
5. Anmeldung zur Prüfung
6. Genehmigungsbehörden

1. Genehmigungserfordernis

Ein Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn zumindest ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt werden soll. Dies gilt auch für Gespanne, deren Zugfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweist, das Gespann jedoch diese Grenze überschreitet.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der so genannte Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Verkehrsleister ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person (vgl. "Der Verkehrsleiter - Fragen und Antworten" unter "Interne Links" in der Service-Spalte). 

Wichtig: Für die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kfz, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschl. des Anhängers) 3,5 Tonnen übersteigt, wird eine Erlaubnis benötigt.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Verknüpfung zum Thema "Selbstständig als Güterverkehrsunternehmer/-in" in der Rubrik 'Mehr zum Thema' neben diesem Text.

2. Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Art. 8 Abs. 1 und 3 VO (EG) Nr. 1071/09, § 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr - GBZugV)(Ausnahmen siehe folgender Abschnitt).

2.1 Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Sie brauchen in Deutschland keine Eignungsprüfung abzulegen,

  • wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09, § 8 Abs. 1 GBZugV). Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse (siehe "Sachgebietsliste Güterkraftverkehr" in der Rubrik 'Downloads') vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen,
  • wenn Sie auf bestimmten Gebieten bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung vor der IHK bestanden haben und diese Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde (§ 7 Abs. 1 GBZugV). Dieser Besitzstandsschutz gilt für folgende Abschlüsse:
  1. Speditionskaufleute,
  2. Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr),
  3. Verkehrsfachwirt,
  4. Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang
    Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn sowie
  5. Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft
    und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn,
  • wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, die dem Muster der Bescheinigung in Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/09 entspricht und von hierfür ermächtigten Behörden oder Stellen erteilt wurden (Art. 21 VO (EG) nr. 1071/09).

Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit jeweils zwei Stunden) und einem bis zu einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die in der Sachgebietsliste enthaltenen Themen (siehe Dokument "Sachgebietsliste Güterkraftverkehr" in der Rubrik 'Downloads').

3. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern:

SVG Gesellschaft des Württembergischen Straßenverkehrsgewerbes für Unternehmensberatung und Seminare mbH
Hedelfinger Straße 17-25
70327 Stuttgart-Wangen
Telefon 0711 4019-236
Telefax 0711 4019-239
Internet www.svg-stuttgart.de

Joachim Weber
Blücherstraße 7, 71636 Ludwigsburg
Telefon/Telefax 07141 928926

DSL - Schule - Owen GbR
Lauterweg 8, 73277 Owen/Teck
Telefon 07021 863663 oder 0171 7719772
Telefax 07021 53560
Internet www.dsl-schule-owen.de

VBZ - Mezger & Föhrenbach GbR
Bebenhauser Straße 6/1, 72119 Ammerbuch
Telefon 07073 919722
Telefax 07073 2366

Walter Lorenz, Kraftverkehrsmeister
Kirchbrunnenstraße 12 A (VHS), 74072 Heilbronn und
Bahnhofstraße 3, 71034 Böblingen
Telefon 07237 442327
Telefax 07237 388369
Mobil 0171 1755417
E-Mail w-lorenz@freenet.de
Internet www.verkehrsseminare-lorenz.de

Gewerbliches Institut für berufliche
Ausbildung IBA GmbH & Co. KG
Weildorferstraße 20, 72401 Haigerloch
Telefon 0800 1002310
Telefax 07474 918972
Weitere Veranstaltungsorte befinden sich in
Ditzingen und Ettlingen.

verkehrsseminare marbs
Schulungsort: Sirius-Business Park Stuttgart Airport
Humboldtstr. 30/32
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 08000 561561
Telefax 05606 56557
Internet www.verkehrsseminare.com

Verkehrsseminare Hema
Schulungsort: Fahrschule Herter
Waiblinger Str. 48
70372 Stuttgart
Telefon 0800 8080103
Telefax 02361 6580921
Internet www.verkehrsseminare-hema.de

Verkehrsfachschule Herrmann
Inhaber: Elmar Herrmann
Schulungsort:
Mühlbachstraße 7
71522 Backnang-Waldrems
Telefon 07191 903374
Telefax 07191 903375
Internet www.vfs-herrmann.de

Verkehrsseminare Frank R. Bibow
Schulungsort:
"IB-Hotel"
Am Wallgraben 119
70565 Stuttgart
Telefon 04486 938844
Telefax 04486 938845
Internet www.verkehrsseminare.de

DEKRA Akademie GmbH
Schulungsort:
Stuttgart ServiceCenter
Kesselstr. 3
70327 Stuttgart
Telefon 0711 40742-62
Telefax 0711 40742-22
E-Mail bernhard.biberger@dekra.com
Internet www.dekra-akademie.de

Verkehrsinstiut Ludwigsburg
Filsstraße 10
71679 Asperg
Telefon 07141 260587
Telefax 07141 260978
E-Mail info@fahrer-schule.de

Wenn Sie sich über einen Kursveranstalter auf die Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen, das erforderliche Lehrmaterial mit dem Veranstalter abzusprechen.

4. Fachbücher zur Prüfungsvorbereitung

Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:

"Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer", Fachrichtung Güterkraftverkehr
Autorin: Christiane Helf-Marx
Lehrbuch: ISBN 3-930581-00-0 und 978-3-930581-00-9 (neu)
Fragenkatalog: ISBN 3-930581-01-9 und 978-3-930581-01-6 (neu)
Lösungsbuch: ISBN 3-930581-02-7 und 978-3-930581-02-3 (neu)
Komplettwerk: ISBN 3-930581-03-5
Fahrzeugkostenrechnung: ISBN 3-930581-04-3
Verkehrsverlag HeMa e.K., Recklinghausen,
Telefon 02361 65809-0
Telefax 02361 65809-21
Internet www.verkehrsverlag-hema.de

"Der Güterkraftverkehrsunternehmer"
Leitfaden für die Fachkundeprüfung
Autoren: Cornelius Jansen, Christian Durmann
ISBN 3-574-26001-6
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

"Güterkraftverkehrsunternehmer - Prüfungstest"
3 Übungstests zur Fachkundeprüfung, Mit Punktbewertung und Lösungen
Autor: Cornelius Jansen
ISBN 3-574-26000-8
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

"Das Güterkraftverkehrsunternehmen"
Fachwissen für Existenzgründer und zur IHK Fachkundeprüfung. Loseblattsammlung mit Trainingsbuch
Autoren: Wolfgang Baumeister, Thorsten Jessen
ISBN 3-923190-59-X
K.O. Storck-Verlag, Hamburg
Telefon 040 79713-160/161
Internet www.storck-verlag.de

"Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?"
Anleitung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Autorin: Christian Helf-Marx
ISBN 3-87841-380-6
Verkehrs-Verlag Fischer, Düsseldorf
Telefon 0211 99193-0
Telefax 0211 6801544
Internet www.verkehrsverlag-fischer.de

"Der richtige Preis"
Ein Kalkulationsleitfaden für Güterkraftverkehr und Spedition, mit Excel-Kalkulationsprogramm
Autoren: Hartmut Mielentz, Egon Trump
ISBN 3-9807776-5-0
Christina Mielentz Verlag, Nürnberg
Telefon 0911 591720
Telefax 0911 597079
E-Mail verlag@mielentz.de

"Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr"
Autor: Christoph Rang
ISBN 3-574-23013-3
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

"Rechnen im Verkehrsgewerbe"
Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
Artikel-Nr. 26024
ISBN 3-574-26024-5
Verlag Heinrich Vogel, München
Telefon 0180 5262618 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen)
Internet www.heinrich-vogel-shop.de

"ABC der Buchführung"
Für Güterkraftverkehr und Spedition
Autoren: Hartmut Mielentz, Egon Trump
ISBN 3-9807776-6-9
Christina Mielentz Verlag, Nürnberg
Telefon 0911 591720
Telefax 0911 597079
E-Mail verlag@mielentz.de

5. Anmeldung zur Prüfung

Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg und Region Stuttgart haben. Unter der Rubrik 'Downloads' finden Sie das Anmeldeformular, eine unverbindliche Terminliste ist unter 'Mehr zum Thema' bereitgestellt.


Die Einladung wird 14 Tage vor dem Prüfungstermin versandt. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK.
Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Bei Nichtteilnahme erheben wir eine ermäßigte Gebühr von 50 Prozent.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem endgültigen Prüfungsbescheid nach dem Termin der mündlichen Prüfung.

Hinweis zum Ausländerrecht

Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

6. Genehmigungsbehörden

Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Genehmigungsbehörde

Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung
Eberhardstraße 35, 70174 Stuttgart
Telefon 0711 216-2091, -2110, -4485
Telefax 0711 216-3389

Landratsamt Böblingen
Parkstraße 16, 71034 Böblingen
Telefon 07031 663-1833
Telefax 07031 663-1420

Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen
Telefon 0711 3902-2733
Telefax 0711 3963-2733

Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen
Telefon 07161 202-503
Telefax 07161 202-509

Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 144-2067
Telefax 07141 144-388

Landratsamt Waiblingen
Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Telefon 07151 501-1528
Telefax 07151 501-1793

ACHTUNG: Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Führerscheinneulinge (Erwerb des Führerscheins der "D"-Klasse nach dem 10. September 2008, bei den "C"-Führerscheinen nach dem 10. September 2009) müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theorethischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber (Erwerb vor den genannten Stichtagen) müssen lediglich an Weiterbildungsschulungen teilnehmen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie über die Verknüpfung in der Rubrik "Mehr zum Thema".

Stand: Dezember 2011

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