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AUS- UND WEITERBILDUNG

Tourismusfachwirt/Tourismusfachwirtin IHK

1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine 
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung 
6. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 
7. Ergebnis der Prüfung
8. Wiederholung der Prüfung
9. Rechtsgrundlagen 
10. Lehrgangsträger 
11. Finanzielle Förderung 

1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, um folgende Aufgaben eines Tourismusfachwirtes wahrzunehmen:

  • Selbstständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von Führungsaufgaben im Prozess der touristischen Leistungserstellung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte
  • Erkennen von Entwicklungen des touristischen Marktes und Erstellen neuer Produkte
  • Ableiten von entsprechenden Marktstrategien und ergebnisorientiertes Anwenden der Marketinginstrumente
  • Mitwirken bei der Aus- und Weiterbildung.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss für die Prüfung ist der 1. August des jeweiligen Jahres. Anmeldeformulare sind bei der Industrie- und Handelskammer erhältlich.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" 180,00 Euro,
für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" 370,00 Euro, sie werden gesondert angefordert.

3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat und

  • eine mit Erfolgt abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Tourismusfachwirts haben.

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

4. Prüfungstermine
Die Kammer führt Prüfungen zum Tourismusfachwirt IHK / zur Tourismusfachwirtin IHK in der Regel einmal jährlich im Herbst durch. Die Prüfungstermine werden jeweils in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.

5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:

I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
II. Handlungsspezifische Qualifikationen.

I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  1. Volks- und Betriebswirtschaft,
  2. Rechnungswesen
  3. Recht und Steuern
  4. Unternehmensführung.

II. Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Grundlagen des Tourismus
  2. Tourismus Management
  3. Tourismus Marketing
  4. Betriebsspezifisches Management.

Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft. Als weitere Prüfungsleistung
wird innerhalb der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer wählt diesbezüglich aus dem Qualifikationsbereich "Betriebsspezifisches Management" einen Themenbereich.

6. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer, der bereits erfolgreich eine IHK-Prüfung auf Grund einer Reglung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt hat, kann auf Antrag vom Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” befreit werden, sofern diese den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Tourismusfachwirt IHK / zur Tourismusfachwirtin IHK entspricht.

Außerdem kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einiger zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Tourismusfachwirt IHK / zur Tourismusfachwirtin IHK entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung ist nicht zulässig.

7. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Mit bestandener Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.

8. Wiederholung der Prüfung
Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

9. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Tourismusfachwirt IHK / zur Tourismusfachwirtin IHK durchgeführt.

10. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.

Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.

Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger

AnschriftInternetKontakt
Deutsche Angestellten-Akademie GmbHHackstr. 77
70190 Stuttgart
www.daa-stuttgart.deTelefon 0711 92371-32
christian.schlaghecke
@daa-bw.de
Volkshochschule StuttgartFritz-Elsas-Str. 46 - 48,
70174 Stuttgart
www.vhs-stuttgart.deTelefon 0711 1873727
Telefax 0711 1873729
wolfgang.schierbaum@vhs-stuttgart.de

11. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.

DOKUMENT-NR. 9494

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