1. Ziel der Prüfung
2. Zulassung zur Prüfung
3. Prüfungstermine
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Wiederholung der Prüfung
8. Rechtsgrundlagen
9. Lehrgangsträger
10. Finanzielle Förderung
1. Ziel der Prüfung
Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über berufliche Handlungsfähigkeit in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft, Absatzwirtschaft, Logistik, Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Kostenrechnung, Entwicklung, Konstruktion, Betriebserhaltung und Produktion verfügt und insbesondere die im Zusammenhang stehenden Aufgaben unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten eigenständig und verantwortlich als Führungskraft wahrnehmen kann.
2. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” oder „Technische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten mindestens 3-jährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf, oder
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich, oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und „Technische Qualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
3. Prüfungstermine
Die Industrie- und Handelskammer führt Prüfungen zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durch. Die Prüfungstermine werden in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der IHK Region Stuttgart ausgeschrieben.
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Formulare für die Anmeldung sind bei der IHK erhältlich. Anmeldeschluss für die Prüfungen sind "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" und "Technische Qualifikation" die der 1. Januar und der 1. Juli für die "Handlungsspezifische Qualifikation" der 1. März und der 1. September.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit für die Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" 180,00 Euro für die "Technische Qualifikation" 150,00 Euro und die "Handlungsspezifische Qualifikation" 320,00 Euro, sie werden gesondert angefordert.
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft,
- Rechnungswesen,
- Recht und Steuern,
- Unternehmensführung
II. Technische Qualifikationen
- Naturwissenschaftliche und Technische Grundlagen
- Technische Kommunikation, Werkstofftechnologie
- Fertigungs- und Betriebstechnik
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
- Führung und Zusammenarbeit
Die Prüfungsteile I., II. und III. sind schriftlich in Form anwendungsbezogener Aufgabenstellungen zu prüfen. Im Prüfungsteil III. wird zusätzlich ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation durchgeführt. Für die Prüfung in diesem Teil müssen die Prüfungsteile I. und II. erfolgreich abgelegt sein.
Prüfungsteilnehmer, die in den schriftlichen Prüfungen der Prüfungsteile I. und II. in maximal einem Qualifikationsbereich je Prüfungsteil eine mangelhafte Leistung erzielt haben, können darin eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
6. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Wird ein Qualifikationsbereich schriftlich und mündlich geprüft, werden die erreichten Bewertungen im Verhältnis 2 : 1 zusammengefasst.
Bei erfolgreich abgelegter Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer zur Ausbildereignungsprüfung vom schriftlichen Prüfungsteil freigestellt.
7. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden.
8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Prüfungsverordnung für die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt / zur Geprüften Technischen Fachwirtin vom 17. Januar 2006 durchgeführt.
9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Stuttgart
Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Böblingen
Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Böblingen finden Sie in der Servicespalte neben dem Text
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
| Träger | Anschrift | Internet | Kontakt |
| Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. | Kurfürstenstr. 6 71636 Ludwigsburg | www.ihk-vfb.de | Telefon 07141 911070 info@ihk-vfb.de |
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Ludwigsburg
Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Ludwigsburg finden Sie in der Servicespalte neben dem Text
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Nürtingen
Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Nürtingen finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
10. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.