1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5. Gliederung der Prüfung und Prüfungsfächer
6. Ergebnis der Prüfung
7. Ausbildereignung
8. Wiederholung der Prüfung
9. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
10. Rechtsgrundlagen
11. Lehrgangsträger
12. Finanzielle Förderung
1. Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben in den verschiedenen Bereichen der Sportwirtschaft, insbesondere in Sportvereinen, Sportverbänden und Sportunternehmen wahrzunehmen:
eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente ausüben.
Selbstständige Leitung eines Fachressorts in Sportvereinen und -verbänden sowie in öffentlichen Verwaltungen unter Beachtung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenhängen.
Selbstständige Leitung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Sports, wie z. B. Sportanlagen, Agenturen und Veranstalter, bewegungstherapeutischen Einrichtungen, Sport- und Gesundheitszentren.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 15. Januar, für die Prüfung im Herbst der 1. August des jeweiligen Jahres. Anmeldeformulare sind bei der Industrie- und Handelskammer erhältlich.
3. Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf der Sportwirtschaft oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
die Ablegung des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis nach muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben eines Geprüften Sportfachwirts/einer Geprüften Sportfachwirtin haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
4. Prüfungstermine
Die Kammer führt Prüfungen zum Geprüften Sportfachwirt/zur Geprüften Sportfachwirtin zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst durch. Die Prüfungstermine werden jeweils in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.
5. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung:
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
II. Handlungsspezifische Qualifikationen.
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Leitung und Vermarktung von Vereinen und Sportanlagen
Entwicklung und Umsetzung von allgemeinen sowie zielgruppenspezifischen Angeboten und Projekten im Sport
Konzeption und Organisation von regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen im Sport
Planung, Konzeption und Durchführung von Maßnahmen des Marketings und der Mittelbeschaffung
Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft. Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die Handlungsbereiche unter II. beziehen.
6. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
7. Ausbildereignung
Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
8. Wiederholung der Prüfung
Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
9. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt.
10. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Sportfachwirt/zur Geprüften Sportfachwirtin vom
2. November 2010 durchgeführt.
11. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Internet | Kontakt |
Sportakademie e.V. SpOrt Stuttgart | Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart | www.sportakademie.org | Telefon 0711 28077-595 Telefax 0711 28077-596 info@sportakademie.org |
IST-Studieninstitut GmbH | Moskauer Straße 25 40227 Düsseldorf | www.ist.de | Telefon 0211 86668-43 Telefax 0211 86668-30 mgensmueller@ist.de |
12. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.