. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Ausbildereignung
8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
9. Wiederholung der Prüfung
10. Rechtsgrundlagen
11. Lehrgangsträger

1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in der Immobilienwirtschaft sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:

  • Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
  • Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten
  • Bearbeitung komplexer Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Formulare für die Anmeldung sind bei der Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen erhältlich. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 1. Februar, für die Prüfung im Herbst der 1. Juli des jeweiligen Jahres.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 500,00 Euro, sie wird gesondert angefordert.

3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten dreijährigen Ausbildungs-
    beruf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Immobilien-fachwirtes/einer Geprüften Immobilienfachwirtin haben.

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

4. Prüfungstermine
Die Bezirkskammer Nürtingen führt Prüfungen zum Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durch. Die Prüfungstermine werden in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.

5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit

Die Prüfung wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

6. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

7. Ausbildereignung
Wer die Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin bestanden
hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung ist nicht zulässig.

9. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Außerdem kann der Prüfungsteilnehmer beantragen, bestandene Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen. Werden bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

10. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüften Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 durchgeführt.

11. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.

Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.

Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htmeine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.

 

Träger

AnschriftInternetKontakt
Württembergische Verwaltungs-
und Wirtschaftsakademie (VWA)
Urbanstr. 36
70182 Stuttgart
www.w-vwa.deTelefon 0711 2104138
info@w-vwa.de
AWI Akademie
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Baden-Württemberg GmbH
Herdweg 52
70174 Stuttgart
www.awi-vbw.deTelefon 0711 16345-601
Fax 0711 16345-699
info@awi-vbw.de

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter http://www.meisterbafoeg.info.

DOKUMENT-NR. 9075

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

Ottilie Holler

  • Telefon: 07022 3008-8624
  • Fax: 07022 3008-8630

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • AKTUELLE BROSCHÜREN

IHK.Die Weiterbildung Download

Das Jahresprogramm zur Beruflichen Weiterbildung externer Link