1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Anrechung anderer Prüfungsleistungen
8. Rechtsgrundlagen
9. Wiederholung der Prüfung
10. Ausbildereignung
11. Rechtsgrundlagen
12. Lehrgangsträger
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen besitzt, um im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente wahrzunehmen.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. In der Regel melden die Kursträger die Teilnehmer gesammelt an. Außerdem sind bei der IHK Formulare für die Anmeldung erhältlich. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 1. Februar, für die Prüfung im Herbst der 1. Juli des jeweiligen Jahres.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 450,00 Euro, sie wird gesondert angefordert.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin
oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
4. Prüfungstermine
Die IHK führt Prüfungen zum Handelsfachwirt/zur Handelsfachwirtin in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durch. Die Prüfungstermine werden in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und im Internet unter Prüfungstermine für Fachwirte ausgeschrieben.
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Handelsmarketing
- Führung und Personalmanagement
- Volkswirtschaft für die Handelspraxis
- Beschaffung und Logistik
- Handelsmarketing und Vertrieb
- Handelslogistik
- Außenhandel
- Mitarbeiterführung und Qualifizierung
Die Prüfung besteht aus den Handlungsbereichen Nr. 1 – 5 und einem von dem Prüfungsteilnehmer auszuwählenden Handlungsbereich Nr. 6 – 9 und wird in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen durchgeführt.
Bei der Prüfungsanmeldung ist der gewählte Handlungsbereich mitzuteilen; dieser ist bei Wiederholungsprüfungen beizubehalten.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch.
6. Weitere Prüfungen
Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, in diesem Prüfungsverfahren oder danach die Prüfung in einem weiteren Handlungsbereich abzulegen. Über das Ergebnis dieser weiteren Prüfung ist eine gesonderte Bescheinigung auszustellen
7. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einiger zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung ist nicht zulässig.
8. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
9. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von einer Prüfung in den Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Auch bereits bestandene Prüfungsleistungen können wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
10. Ausbildereignung
Wer die Prüfung im Handlungsbereich "Mitarbeiterführung und Qualifizierung" bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Wer ausgehend von diesem Handlungsbereich eine zusätzliche Prüfung, bestehend aus einer praktischen Demonstration mit den Inhalten "Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit" oder "Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung" und einem Fachgespräch bestanden hat, hat die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen.
11. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin vom 17. Januar 2006 durchgeführt.
12. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Stuttgart
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Böblingen
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Ludwigsburg
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Ludwigsburg finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Nürtingen
. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Nürtingen finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.