1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Wiederholung der Prüfung
8. Rechtsgrundlagen
9. Lehrgangsträger
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Qualifikationen besitzt, um im Güterverkehr, im Personenverkehr oder in der Verkehrsinfrastruktur eigenständig bei der kaufmännischen Steuerung von Unternehmen der Verkehrswirtschaft mitzuwirken und qualifizierte Aufgaben in der Verkehrswirtschaft wahrzunehmen.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Formulare für die Anmeldung sind bei der Kammer erhältlich. Anmeldeschluss für die Prüfung ist der 1. August des jeweiligen Jahres.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 450,00 Euro, sie wird gesondert angefordert.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Speditionskaufmann, Reiseverkehrskaufmann, Kaufmann für Verkehrsservice, Servicekaufmann im Luftverkehr, Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Luftverkehrskaufmann oder Schifffahrtskaufmann oder eines anderen kaufmännischen Ausbildungsberufs der Verkehrswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Funktionen eines Verkehrsfachwirts haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
4. Prüfungstermine
Die Kammer führt Prüfungen zum Geprüften Verkehrsfachwirt in der Regel einmal jährlich Mitte Oktober durch. Die Prüfungstermine werden jeweils in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Grundlegende Qualifikationen
- Kaufmännische Steuerung und Personalwirtschaft
- Verkehrswirtschaft und Verkehrsdienstleistungen
- Führung, Kommunikation und Kooperation
II. Spezifische Qualifikationen
- Güterverkehr
- Personenverkehr oder
- Verkehrsinfrastruktur
Die Prüfungsfächer werden, mit Ausnahme des Handlungsbereiches "Führung, Kommunikation und Kooperation", schriftlich geprüft. Für jede dieser schriftlichen Prüfungsleistungen der "Grundlegenden Qualifikationen" stehen mindestens 90 und höchstens 180 Minuten zur Verfügung; die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung beträgt höchstens 300 Minuten. Die Dauer der mündlichen Prüfung im Handlungsbereich "Führung, Kommunikation und Kooperation" beträgt in der Regel 30 Minuten. Hierfür stehen dem Prüfungsteilnehmer bis zu 20 Minuten Vorbereitungszeit zur Verfügung.
Die "Spezifischen Qualifikationen" werden schriftlich geprüft. Die schriftliche Prüfung besteht aus unter Aufsicht zu bearbeiten-den praxisorientierten Aufgaben und Fällen aus Güterverkehr, Personenverkehr oder Verkehrsinfrastruktur. Die Prüfung dauert mindestens 180 und höchstens 240 Minuten.
6. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Handlungsbereich mindestens 50 Punkte erzielt wurden. Wird ein Handlungsbereich schriftlich und mündlich geprüft, geht das Ergebnis der mündlichen Prüfung in die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung ein.
7. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielte und er sich innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin" vom 23. Dezember 1998 durchgeführt.
9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
| Träger | Anschrift | Internet | Kontakt |
Fachrichtung Güterverkehr: Württembergische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) | Urbanstraße 36 70182 Stuttgart | www.w-vwa.de | Telefon 0711 2104116 info@w-vwa.de |
| DEKRA Akademie GmbH | Kesselstr. 3 70327 stuttgart | www.dekra-akademie.de | Telefon 0711 40742-62 Telefax 0711 40742-22 |
Sommerhoff AG Managementinstitut Lehrgangsort: Studienzentrum Stuttgart | Berliner Platz 6-8 45127 Essen | www.sommerhoff.ag | Telefon: 0201 2698555 Telefax: 0201 2209898 info@sommerhoff.ag
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Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.