1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5.Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Ausbildereignung
8. Wiederholung der Prüfung
9. Rechtsgrundlagen
10. Lehrgangsträger
1. Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, ob die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen verantwortungsvolle Positionen auszuüben. Durch ein umfassendes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
- Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken
- Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten
- Anstoßen der Entwicklung innovativer Produkte sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung
- Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist der 1. Februar, für die Prüfung im Herbst der 1. August des jeweiligen Jahres. Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 450,00 Euro, sie wird gesondert angefordert.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die geforderte Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirtes für Versicherungen und Finanzen/einer Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
4. Prüfungstermine
Die Kammer führt Prüfungen zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durch. Die Prüfungstermine werden in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Teile A und B, die unabhängig voneinander absolviert werden können.
Prüfungsteil A
- Steuerung und Führung im Unternehmen
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
Prüfungsteil B
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
- Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
- Vertriebsmanagement
- Risikomanagement
- Schaden- und Leistungsmanagement
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Im Handlungsbereich „Produktmanagement
für Versicherungs- und Finanzprodukte” ist vom Prüfungsteilnehmer ein Qualifikationsschwerpunkt auszuwählen. Aus den Handlungsbereichen „Vertriebsmanagement”, „Risikomanagement” sowie „Schaden- und Leistungsmanagement” ist vom Prüfungsteilnehmer ebenfalls ein Handlungsbereich auszuwählen.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil der mündlichen Prüfung soll in einer Gesprächssimulation (Rollenspiel) mit anschließendem Fachgespräch sowie einer Präsentation nachgewiesen werden, betriebsbezogen und situationsgerecht mit Kunden und Mitarbeitern zu kommunizieren, Mitarbeiter zu führen sowie Moderations- und Präsentationstechniken einsetzen
zu können. Der zweite Teil der mündlichen Prüfung besteht aus einem Fachgespräch.
6. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
7. Ausbildereignung
Wer die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
8. Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
9. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/
zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 durchgeführt.
10. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
| Träger | Anschrift | Internet | Kontakt |
Berufsbildungswerk der Versicherungs- wirtschaft (BWV) Stuttgart e. V. | Gutenbergstr. 14 d 70176 Stuttgart | www.lernpark- versicherungswirtschaft.de | Telefon 0711 662- 72 36 55 Telefax 0711 662-72 39 24
|
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.