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AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachwirt/Fachwirtin für Finanzberatung

1. Ziel der Prüfung
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
3. Zulassung zur Prüfung
4. Prüfungstermine
5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
6. Ergebnis der Prüfung
7. Wiederholung der Prüfung
8. Rechtsgrundlagen
9. Lehrgangsträger

1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Analyse der wirtschaftlichen Situation privater Haushalte sowie freier Berufe und Gewerbetreibender
  • umfassende Beratung bei der Vermittlung konzeptionell abgestimmter Standardprodukte und spezieller Finanzdienstleistungsprodukte zur Risikovorsorge und -absicherung sowie zur Geld- und Kapitalanlage
  • Erkennen und Beurteilen gesamtwirtschaftlicher und betrieblicher Zusammenhänge
  • Übernahme von Leitungsfunktionen in einem vertriebsorientierten Unternehmen bzw. Leitung der Niederlassung eines Betriebes oder einer selbstständigen Handelsvertretung.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Anmeldeschluss für die Prüfung ist der 1. November des vorhergehenden Jahres.
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 600,00 Euro (mit erfolgreich abgelegter Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen 250,00 Euro), sie wird gesondert angefordert.
Für die Anmeldung zur Prüfung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, in der Regel erfolgt die Anmeldung jedoch durch den Kursträger.

3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Versicherungskaufmann oder eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen und danach eine mindestens zweijährige berufliche Praxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige berufliche Praxis oder
  • eine mindestens sechsjährige berufliche Praxis nachweist.

Die berufliche Praxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

4. Prüfungstermine
Die Kammer führt Prüfungen zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Finanzberatung in der Regel einmal jährlich im Frühjahr durch. Die Prüfungstermine werden in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.

5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in einen Grundlagenteil und einen Vertiefungsteil:

I. Grundlagenteil:
1. Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft
2. Recht und Steuern
3. Versicherungsprodukte für private Haushalte
4. Bankprodukte für private Haushalte
5. Bausparen und Immobilien
6. Kundenberatung und Arbeitsorganisation

II. Vertiefungsteil:
1. Führung und Organisation
2. Versicherungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
3. Finanzierungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
4. Baufinanzierung und wahlweise in dem Fach Betriebliche Altersversorgung oder Geschlossene Fonds.

Die Prüfungsfächer 1. bis 5. des Grundlagenteils werden schriftlich, das Prüfungsfach 6. in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs geprüft. Alle Prüfungsfächer des Vertiefungsteils werden schriftlich geprüft. Die Prüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist. Der Antrag ist abzulehnen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als zwei Prüfungsfächern nicht ausreichende oder in mehr als einem Prüfungsfach ungenügende Leistungen erzielt wurden.

6. Ergebnis der Prüfung
Die beiden Teile der Prüfung sind gesondert zu bewerten. Für jedes Prüfungsfach ist eine Note aus der Punktbewertung der jeweiligen Prüfungsleistung zu bilden; im Falle der Ergänzungsprüfung ist für jedes Prüfungsfach eine Note aus dem arithmetischen Mittel der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung zu bilden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

7. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von einer Prüfung in den Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Finanzberatung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart durchgeführt.

9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.

Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.

Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de/de/checkliste.htm eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.

 

Träger

AnschriftInternetKontakt
Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH
Lehrgangsort Stuttgart
Sonnemannstraße 9-11
60314 Frankfurt am Main
www.frankfurt-school.deTelefon 069 154008 - 262
Fax 069 154008 - 4262
info@fs.de
GOING PUBLIC!Akademie für Finanzberatung AG(Fernunterricht
mit Präsenzphasen
in Stuttgart)
Dudenstr. 10
10965 Berlin
www.going-public.edu/Telefon 030 682985-0
Telefax 030 68298522
info@going-publik.edu
Sommerhoff gGmbH
Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling
Berliner Platz 6-8 45127 Essenwww.sommerhoff.agTelefon 0201 2998555
Telefax 0201 22098 98
info@sommerhoff.ag
IFM-Institut für Managementlehre gGmbH
Lehrgangsort: Stuttgart
Rotthauser Str. 83
45884 Gelsenkirchen
www.ifm-institut.netTelefon 0209 139007
Telefax 0209 139009
info@ifm-institut.net

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.

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